Umgang mit Asbest – Bauindustrie unterstützt Arbeitsschutz

Umgang mit Asbest - Bauindustrie unterstützt Arbeitsschutz
Foto: TÜV Rheinland

Rund 25 Prozent der bis Mitte der 1990er Jahre gebauten oder sanierten Gebäude sind mit Asbest belastet. Erst im Jahr 1993 wurde der Einsatz des Materials verboten. Trotzdem kommen die Beschäftigten immer noch mit dem gefährlichen Stoff in Kontakt – oft sogar ohne es zu wissen. Dabei sind die beim Abbruch oder Umbau freigesetzten Faserstäube sind stark gesundheitsgefährdend, wenn ohne Schutzmaßnahmen gearbeitet wird.

Noch immer kommt es bei Bauarbeiten zu Asbestkontakten. Die Bauindustrie hat deshalb an verbandsübergreifende Lösungen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit dem gefährlichen Stoff mitgewirkt. „Wir wollen, dass unsere Beschäftigten in der Baupraxis im Umgang mit Asbest jederzeit wirksam geschützt sind” erklärt Björn Kass, der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). “Deshalb hat die Bauindustrie aktiv an der Erarbeitung der Branchenlösung mitgewirkt.“ Denn um den Gesundheitsschutz zu verbessern, wurden von den zuständigen Berufsgenossenschaften, verschiedenen Verbänden wie der Bauindustrie sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) gemeinsam eine neue Branchenlösung ausgearbeitet. Dabei betont Kass, dass es mit dem Arbeitsschutz in der Praxis ernst sei und er hoffe, dass die Branchenlösung eine breite Anwendung findet und auf eine gute Resonanz stößt.

Asbest ist noch immer im Bestand

Denn noch immer sind rund 25 Prozent der Gebäude, die bis Mitte der 1990er Jahre gebaut wurden, mit dem stark krebserregenden Stoff belastet. Außerdem befindet sich Asbest auch in Fliesenklebern, Putzen, Spachtelmasse und vergleichbaren Materialien, deren Verwendung damals legal war. Seit dem Jahr 1993 ist die Verwendung des Stoffs zwar nicht mehr erlaubt, doch beim Baubestand kommen die Beschäftigten noch immer damit in Kontakt. Bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien können Faserstäube freigesetzt und eingeatmet werden, wenn dies ohne Schutzmaßnahmen geschieht.

Arbeitsschutz für handwerksnahe Arbeiten

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau)  erklärt, dass es beim Bauen im Bestand immer wieder zu Asbestkontakten kommt. Die neue Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Arbeiten auf, welche Anforderungen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten notwendig sind. Einst war Asbest ein Stoff, der als Wunderfaser bezeichnet wurde, was an den vielfachen Verwendungsmöglichkeiten lag. Heute ist die einst so hochgeschätzte Faser zu einem Reizthema geworden. Der Umgang ist heute nicht mehr erlaubt, außer bei Abbrucharbeiten, bei Sanierungen und Instandhaltungen.

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