Die Bauindustrie lehnt den im Brandenburger Landtag beschlossenen Vergabemindestlohn ab und fordert, sich an den gesetzlichen Mindestlohn zu halten. Außerdem wird eine Verringerung der Bürokratie gefordert. Der faire Wettbewerb zwischen den Bietern müsse gewährleistet sein. Das wichtigste Ziel sei laut der Bauwirtschaft das nachhaltige Wirtschaften und keine aufgeblähte Bürokratie, die ein solches verhindern.
Durch die Vergabemindestlöhne wird massiv in die Tarifautonomie eingegriffen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Dr. Robert Momberg anlässlich der Beauftragung der Brandenburgischen Landesregierung, eine Novellierung des Vergabegesetzes zu erarbeiten. „Es ist wichtig, dass die Landesregierung bei der Novellierung den Sinn und Zweck des Vergabegesetzes im Auge behält – einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen“, fordert in dem Zusammenhang auch Dr. Manja Schreiner, die Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau. Grundsätzlich ist die Festlegung des Mindestlohns Sache der Tarifparteien. Diese könnten am besten beurteilen, wie hoch der Mindestlohn in der Branche sein solle. Der Gesetzgeber selbst könne schließlich die Untergrenze der Bezahlung nicht festgelegt. Ein Mindestlohn von 13 Euro wird kategorisch abgelehnt. Hintergrund ist, dass der Landtag Brandenburg einen Antrag gestellt hat, dass der Vergabemindestlohn bei öffentlichen Aufträgen bei 13 Euro liegen solle.
Die Bürokratie muss reduziert werden
Die Bürokratie müsse verringert werden, um die Vergaben mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Es wird eine deutliche Reduzierung der Nachweise gefordert, um den Aufwand für die Unternehmen zu verringern. Schon jetzt seien die Ausschreibungsunterlagen über 100 Seiten stark. Sollten jetzt noch mehr Ausschreibungskriterien hinzu kommen, werde es weniger Unternehmen geben, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Der Umfang und die Art der Nachweise müssen deutlich reduziert werden. Viel wichtiger sei es, nachhaltig zu wirtschaften und nachhaltige Materialien zu verwenden. In der Baubranche müssen aber auch entsprechende Lösungen vorhanden sein. Die Anforderungen an die Auftragnehmer und Auftraggeber müssen auch erfüllbar sein. Der Einsatz ökologischer Materialien ist zurzeit nur mit einem unverhältnismäßig großem Aufwand oder gar nicht möglich. Deshalb muss der Realität ins Auge gesehen werden, denn die Baukosten werden steigen. Der öffentliche Auftraggeber muss auch bereit sein, diese Kosten zu tragen. Beim Vergaberecht in Brandenburg müsse mehr Augenmaß an den Tag gelegt werden. Deshalb ist die Einhaltung des Vergabegesetzes so wichtig. Ein fairer Wettbewerb zwischen den Bietern ist sonst nicht mehr möglich.