Seit dem Jahr 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Doch mittlerweile werden Vorwürfe laut, dass viele Bauunternehmen die darin verankerten Verbraucherschutzrechte schlichtweg umgehen. So hat kürzlich eine Untersuchung von aktuellen Bauverträgen ergeben, dass oftmals vor allem die Bauzeiten und Zahlungspläne nicht rechtskonform formuliert sind. Das benachteiligt private Bauherren, weshalb für besonders verbraucherfeindliche Verträge Unterlassungsklageaktivitäten vorbereitet werden.
Im vergangenen Jahr wurden über 2.000 Bauverträge durch Anwälte des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) im gesamten Bundesgebiet überprüft. Dabei fiel auf, dass häufig die Bauzeiten und Zahlungspläne besonders verbraucherfeindlich vereinbart wurden. Bei den meisten Verträgen sei kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt worden, erklärt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Der Gesetzgeber habe dies jedoch ausdrücklich den Verbrauchern im neuen Bauvertragsrecht zugestanden, um ihre Finanzierung verlässlich planen zu können. So sollen Doppelbelastungen beim Umzug vermieden werden. Doch die Realität sieht leider anders aus. Konkrete Angaben über die Dauer des Bauvorhabens wurden zwar gemacht, aber ein konkreter Baubeginn wurde nicht genannt. „Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich hierbei um bewusste Umgehungsversuche seitens der Unternehmen handelt“, klagt Becker und rät privaten Bauherren zu einer gesunden Portion Skepsis.
Häufig werden die Bauherren übervorteilt
Bei nur etwa einem Drittel der geprüften Verträge wurden die neuen Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen angewandt. Hier ist deutlich festgelegt, dass die Verbraucher bis zum Zeitpunkt der Abnahme nur 90 Prozent vom Gesamtpreis zahlen müssen. Dadurch haben die privaten Bauherren ein Druckmittel, um Mängel schnell beseitigen zu lassen. Bei vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne erstellt, bei denen die letzte Rate nur fünf Prozent oder weniger beträgt.
Bauherren sollten genau auf Verbraucherschutzrechte überprüfen
Der Bauherrenverband vermutet, dass die geschickten Formulierungen in den Verträgen den Verbraucher beim Bau des Hauses übervorteilen soll. Nun geht der Verein im Rahmen von Unterlassungsklageaktivitäten gegen diese Praxis vor. Außerdem sollen Bauherren nicht darauf vertrauen, dass die Unternehmen die Verbraucherschutzrechte in ihren Verträgen auch umsetzen würden. Deshalb mahnt der BSB seine Mitglieder zur Weitsicht. Gleichzeitig wird den Bauherren nahegelegt, den Bauvertrag von einem unabhängigen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Nur so könne klargestellt werden, dass Klauseln einen Bauherren nicht benachteiligen würden und dass er somit sein Vertragsrisiko kennen würde. Dies wäre der einzige Schutz vor einer Übervorteilung durch die Bauunternehmen, rät der Bauherrenverband. Schließlich seien die Rechte für die Verbraucher nicht zum Spaß gemacht worden, und auf die Einhaltung müsse besonders geachtet werden.