Weiteres Ringen um die Meisterpflicht

Weiteres Ringen um die Meisterpflicht
Foto: Roland Riethmüller

Noch immer wird um die Meisterpflicht gestritten. Vor 15 Jahren reduzierte die Liberalisierung der Handwerksordnung die Anzahl der meisterpflichtigen Handwerke. Aussagen im Koalitionsvertrag der Großen Koalition deuten aktuell wieder darauf hin, dass die Liberalisierung zum Teil zurückgenommen werden könnte. Gegen diese Pläne sprach sich jüngst die Monopolkommission aus. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) verurteilt diese Bewertung und sieht immer noch dringenden Handlungsbedarf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht.

Die Monopolkommission, die die Politik bei Themen wie Wettbewerbspolitik berät, sprach sich Ende Januar 2019 gegen die Ausweitung des Meisterzwangs aus. Laut ihrer Aussage sei ein Meisterbrief nicht nötig, um Qualität im Handwerk zu sichern und Ausbildung zu fördern. Sie weist zudem darauf hin, dass die Abschaffung des Meisterzwangs zu einem Gründungsboom in den zulassungsfreien Gewerken geführt habe.

Die Deregulierung hat die Zahl der Betriebe erhöht

So stieg die Zahl der eingetragenen Betriebe von 2003 bis 2017 im deregulierten Handwerksbereich von 74.940 auf 244.273, berichtet die Monopolkommission auf Basis von Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Dagegen habe sich die Zahl der Betriebe in den weiter zulassungspflichtigen Handwerken, in denen also ein Meisterbrief nötig ist, leicht verringert.

Bestätigt wurde der Gründungsboom im nicht mehr regulierten Handwerk bereits im Jahr 2016 im Artikel „Ökonomische Effekte der Liberalisierung der Handwerksordnung von 2004“. Die Autoren Andreas Koch und Sebastian Nielen trugen für ihren Artikel diverse Studienergebnisse zusammen. Sie zitierten beispielsweise eine Studie von Rostam und Afschar aus dem Jahr 2014. Laut der Studie gab es „eine Zunahme der Existenzgründungen um 40 Prozent als direkte Wirkung der Reform, d. h. unter Isolierung möglicher anderer Einflüsse“.

Uneinigkeit bei der Frage nach Qualitätsverlusten

Bei der Frage nach einem möglichen Qualitätsverlust durch den teilweisen Wegfall der Meisterpflicht dokumentiert der Artikel für die Fliesenleger keine eindeutigen Ergebnisse. Die Ergebnisse einer Studie der Hommerich Forschung im Auftrag vom Fachverband Fliesen und Naturstein aus dem Jahr 2010 deuten darauf hin, dass „Fliesenlegerinnen und Fliesenleger ohne ausgewiesene Qualifikationen mehr Schadenfälle verursachen“, heißt es im Artikel.

Zugleich zitiert der Artikel eine Aussage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Laut der Verbraucherzentrale habe sich die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern bei Fliesenlegerleistungen „seit 2004 nicht signifikant verändert“. Der Bundesverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) nahm im Jahr 2016 Bezug auf den Artikel von Koch und Nielen und beurteilten ihren Versuch einer Evaluierung als lobenswert und ehrgeizig, aber mager in den Ergebnissen. Koch und Nielen berichteten selbst, dass es schwierig gewesen sei, an ausreichend repräsentative und detaillierte Daten zu gelangen.

Der ZDB befürwortet eine ausgeweitete Meisterpflicht

“Die Wettbewerbshüter irren sich in ihrer Einschätzung, dass es bei der Diskussion über die Wiedereinführung des Meistervorbehalts keinen Handlungsbedarf gebe“, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Mit einem Kommentar “Einschätzung der Monopolkommission in Sachen Meistervorbehalt schlägt fehl“ bezog er klare Stellung gegen die Einschätzung, eine erneute Ausweitung der Meisterpflicht sei unnötig. So habe schließlich der Wegfall der Zulassungsbeschränkung zu einem dramatischen Anstieg von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit geführt. Außerdem verweist Pakleppa auf spürbare Einbrüche bei den Zahlen der Meisterschüler, nämlich rund 80 Prozent bei den Fliesenlegern. Damit sei auch die duale Ausbildung gefährdet.

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