Gewerke am Bau sind gemeinhin vor allem als körperlich anstrengend bekannt. Und natürlich ist auch das Risiko von Arbeitsunfällen am Bau nicht zu unterschätzen. Dass darunter in erster Linie die Beschäftigten zu leiden haben, steht außer Frage. Doch auch der Berufsgenossenschaft entstehen dadurch immense Kosten. Dabei wären einige Arbeitsunfälle durchaus vermeidbar. So auch beim Umgang mit der Zementverarbeitung, bei der vor zehn Jahren ein Umdenken stattgefunden hat, welches heute spürbar ist – für die Beschäftigten und die Berufsgenossenschaft.
Wohl jeder kennt sie aus dem privaten Umfeld, Kontaktallergien. Solche Allergien sind oft nicht nur lästig, sondern auch schmerzhaft. Der einfachste Weg ist dann die Vermeidung jeglichen Kontakts zu den Dingen, die eine Allergie bei uns auslösen. Doch wie soll dies gewährleistet werden, wenn im beruflichen Umfeld Produkte und Stoffe allergische Reaktionen auf den Beschäftigten ausüben? Hier stellt sich mitunter die Frage, ob man wohlmöglich den Beruf wechseln muss, wenn die Allergie zu schwerwiegend ist.
Viele Handwerker kennen dieses Allergieproblem bei der Zementverarbeitung, die sogenannte „Maurerkrätze“. Hier gab es vor allem in der Zeit zwischen 1996 und 2005 eine Vielzahl an Arbeitsunfällen durch allergische Erkrankungen, die auf den Kontakt mit Zement zurückzuführen waren. Es war dabei vor allem das Chromat, welches sich beim Herstellen des Zements bildet und zu schweren Hautreizungen bei Beschäftigten führte. Die Folge waren unter Umständen so schwerwiegend, dass Beschäftigte mitunter über längere Zeit krankheitsbedingt von der Arbeit fernbleiben mussten.
Auf der einen Seite ist es natürlich für die Beschäftigten äußerst unangenehm, unter den Folgen solcher Hautirritationen zu leiden. Zum anderen entstanden aber auch der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) immense Kosten durch medizinische und berufliche Rehabilationsmaßnahmen. Unter Umständen sogar für die Kosten der Verrentung betroffener Arbeitnehmer.
Um hier beide Seiten vor weiteren Arbeitsunfällen durch die Zementverarbeitung zu schützen, suchte man einen Weg, weg von Chromat im Zement. Dabei orientierte man sich insbesondere an den skandinavischen Ländern, die ihren Zement alternativ produzierten. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit Vertretern der Zementindustrie, den Herstellern von Zementprodukten, des Baustoff-Fachhandels, der Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörden gelang es, den Chromatgehalt drastisch zu senken.
Gemäß der EU-Richtlinie seit 2005 darf demnach nicht mehr als zwei Milligramm Chromat je Kilogramm Zement (2 ppm) enthalten sein. Dies führte nachweislich zu einer Verbesserung und Entspannung der Allergiesituation am Bau und schütz vor Arbeitsunfällen durch die Zementverarbeitung. Damit zeigt sich, dass das Umdenken ein großer Erfolg für den Arbeitsschutz darstellt. Dennoch gilt es bei der Zementverarbeitung spezielle nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe zu tragen, da nur diese davor schützen das im Zement enthaltene Alkali von der Haut fernzuhalten.