Wiederkehrende Straßenbaubeiträge zulässig

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Foto: Roland Riethmüller

Um Anwohner nicht mit hohen Einmalkosten für die Instandhaltung der Straßen zu belasten, haben die Baugewerblichen Verbände eine Ratenzahlung durch wiederkehrende Straßenbaubeiträge vorgeschlagen. Deren Rechtmäßigkeit ist nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Damit können die Kommunen Bürger an Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung des Straßensystems beteiligen und Sanierungsstaus bei der Verkehrsinfrastruktur vermeiden.

Aufgrund ausgebliebener Infrastrukturmaßnahmen sind viele Straßen in Ballungsgebieten in einem desolaten Zustand. Die Anwohner selbst bemängeln dies und fordern Abhilfe. Nachdem die Kommunen die finanzielle Belastung für jeden Anwohner errechnet hat, nehmen diese meist schnell wieder Abstand von ihrer Forderung und protestieren gegen eine Erneuerung. Oft folgen die Kommunalpolitiker diesem Protest.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun „wiederkehrende Straßenbaubeiträge“ für zulässig erklärt und einer Aufnahme in das Kommunalabgabengesetz zugestimmt. Städte und Gemeinden können nun die Anwohner vergleichsweise schonend durch kontinuierliche Zahlungen für Erneuerungs-, Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen beteiligen. Dies sei dringend nötig, um Nachteile der Wirtschaft durch Sanierungsstaus bei den Verkehrswegen zu vermeiden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände (BGV), Lutz Pollmann. Gleichzeitig äußerte er, dass die Kommunen die vom Städtetag geforderten Finanzhilfen von Bund und Land ohne Zweifel bekommen, die Bürger jedoch ebenfalls ihren Teil beitragen sollten.

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