Zu geringe Anreize für Bau von bezahlbarem Wohnraum
Weil immer mehr Menschen in die Städte strömen, ist vor allem in Metropolen und Unistädten der bezahlbare Wohnraum knapp geworden. Daher hat das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen stärkere Anreize beschlossen, den Mietwohnungsbau zu fördern. Doch der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gehen diese Maßnahmen nicht weit genug, sie fordern mindestens drei Prozent Abschreibung.
Durch die steigende Landflucht und den anhaltenden Zustrom von Asylbewerbern spitzt sich die Wohnungssituation vor allem in Ballungsgebieten und Unistädten immer stärker zu. Daher befürwortet aufgrund der Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahren die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die jüngsten Ankündigung der Bundesregierung zur stärkeren Förderung von bezahlbarem Wohnraum. “Sonderabschreibungen für Neubauten in Ballungsräumen sind ein wichtiger Schritt, um für Investoren den Bau von dringend gebrauchten, günstigen Wohnungen attraktiv zu gestalten”, kommentiert IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Gleichzeitig mahnt er die Länder an, die Grunderwerbssteuer nicht immer weiter anzuheben.
Mindestens drei Prozent Abschreibung gefordert
Für einen dauerhaften Impuls zum Mietwohnungsneubau fordert daher die IG BAU eine Anhebung der Abschreibung im bezahlbaren Wohungsbau auf mindestens drei statt den aktuell beschlossen zwei Prozent. “Ein Abschreibungssatz von drei Prozent entspricht dem heutigen Wertverlust von Wohngebäuden”, argumentiert Feiger. “Wer wirklich Investoren für einen Wohnungsbau, den sich auch Normalverdiener leisten können, gewinnen will, muss sich diesen Bedingungen stellen.”
Mehr Baugrund für Genossenschaften und öffentliche Wohnungsbauträger
Doch auch die Kommunen können ihren Beitrag zum Abbau der Wohnungsknappheit beitragen, findet die IG BAU. “Gemeinden dürfen Baugrundstücke nicht danach vergeben, wer am meisten zahlt. Investoren für Luxuswohnungen haben wir schon reichlich”, erklärt Feiger. So müssen die Kommunen sicherstellen, dass auch Genossenschaften und öffentliche Wohnungsbauträger bei der Vergabe von Baugrund berücksichtigt werden.
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