Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sind Sanierungsmaßnahmen Alltagsgeschäft. Vor Gericht wurde nun entschieden, dass die Kunden informiert werden müssen, wenn es kostengünstigere Alternativen gibt. Der Grund für diesen Richterspruch bestand darin, dass in einem Fall eine Abwasserleitung aufwendig saniert wurde, obwohl es ein günstigeres Verfahren gegeben hätte.
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