Ersatz von Mängelbeseitigungskosten nur bei Ersatzvornahme
Ist das Werk des Auftragnehmers mangelhaft, hat er nach fruchtlosem Fristablauf die dem Auftraggeber entstandenen Kosten einer Ersatzvornahme zu tragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Auftraggeber tatsächlich die Mängel