Aktuelle Urteile

Ersatz von Mängelbeseitigungskosten nur bei Ersatzvornahme

Ist das Werk des Auftragnehmers mangelhaft, hat er nach fruchtlosem Fristablauf die dem Auftraggeber entstandenen Kosten einer Ersatzvornahme zu tragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Auftraggeber tatsächlich die Mängel beseitigt. Anderenfalls hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Differenz der mangelhaften zur mangelfreien Leistung.

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Vorunternehmerleistung muss für Nachunternehmer geeignet sein

Ist es für einen Nachunternehmer objektiv nicht möglich zu erkennen, dass die vorgefundene Vorleistung für seine Arbeiten keine geeignete Arbeitsgrundlage zur Erbringung einer mangelfreien Leistung ist, trifft den Vorunternehmer die Pflicht, auf die fehlende Eignung seiner Leistung hinzuweisen.

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Stundenlohnvergütung nur bei vertraglicher Stundenlohnregelung

Stundenlohn kann nur verlangt werden, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darüber getroffen ist, dass diese Leistungen im Stundenlohn zu vergüten sind.

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Spätere Nachbesserung: geänderte Regeln der Technik gelten

Erfolgt die Mängelbeseitigung später nach Abnahme und haben sich inzwischen die Regeln der Technik geändert, sind diese neuen Regeln vom Auftragnehmer einzuhalten. Dabei entstehende Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Entsteht ein Mehrwert für den Auftraggeber, hat er diesen jedoch auszugleichen.

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Gewährleistungsfrist in vielen Fällen länger gehemmt

Prüft der Auftragnehmer die Mängelrügen des Auftraggebers oder verhandeln Auftraggeber und Auftragnehmer über das Vorliegen von Mängeln, bleibt die Verjährungsfrist für diese Mängel gehemmt, d.h. sie verlängert sich um die entsprechende Zeit bis der Auftragnehmer dem Auftraggeber die endgültigen Ergebnisse ausdrücklich mitteilt.

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Nachtrag nicht genehmigt – kein Leistungsverweigerungsrecht

Genehmigt der Auftraggeber den vom Auftragnehmer gestellten Nachtrag nicht und/oder ist dieser streitig, darf der Auftragnehmer die mit dem Nachtrag zu erbringende Leistung nicht bis zur Billigung des Nachtrags durch den Auftraggeber verweigern.

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Nach Abnahme Mängel ohne Gutachten beseitigt: Auftragnehmer haftet nicht

Lässt der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung des Auftragnehmers einen Mangel beseitigen, ohne zuvor die Mangelhaftigkeit der Leistung durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Kosten der Mängelbeseitigung.

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Einbehalt von Werklohn nicht für Mängel an anderem Bauvorhaben

Ist der Auftragnehmer für mehrere Bauvorhaben des Auftraggebers beauftragt und arbeitet er bei einem Bauvorhaben mangelhaft, kann der Auftraggeber wegen der Mängel nur Einbehalte vom Werklohn des Auftragnehmers vornehmen, der für das mängelbehaftete Bauvorhaben gezahlt werden soll.

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Tiefbauunternehmer kann auf Bestandsplan vertrauen

Sind einem Tiefbauunternehmer vom Versorgungsunternehmen Bestandspläne mit eingezeichneten Leitungen übergeben worden, darf dieser sich darauf verlassen, dass darüber hinaus keine weiteren Leitungen im Baugrund vorhanden sind. Weitere eigene Erkundungen muss der Tiefbauunternehmer danach nicht vornehmen.

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Bei Zahlungsverzug: Arbeitseinstellung nur nach Nachfristsetzung

Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten ein, weil der Auftraggeber eine fällige Abschlagszahlung nicht geleistet hat, ohne dass er zuvor dem Auftraggeber eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat, kann der Auftraggeber den Vertrag wegen Verzugs kündigen und Ersatz der Mehrkosten eines Folgeunternehmers verlangen.

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Auftragnehmer darf sich auf Planung des Sonderfachmanns verlassen

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Planungsunterlagen / Leistungsbeschreibung und/oder ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung, die auf fehlerhaften Ausarbeitungen eines Sonderfachmanns beruhen, haftet der Auftragnehnmer auch im Rahmen seiner Prüf- und Hinweispflicht nicht, es sei denn, die Fehler sind offensichtlich.

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Subunternehmer haftet Bauherrn auf Schadensersatz

Sind die Arbeiten eines Subunternehmers mangelhaft und entsteht dadurch dem Bauherrn, mit dem der Subunternehmer keinen Bauwerkvertrag hat, ein Schaden an seinem Eigentum, ist der Subunternehmer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

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Baustoffe geliefert, nicht eingebaut – Auftragnehmer trägt Risiko

Liefert der Auftragnehmer Baustoffe oder Bauteile auf der Baustelle an, baut sie jedoch noch nicht ein, trägt er das Risiko, wenn diese Baustoffe oder Bauteile gestohlen werden. Er hat sie dann auf eigene Kosten neu zu beschaffen.

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Auftragnehmer haftet zu 50 % bei Planungsmängeln

Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich dafür, dass seine Leistung uneingeschränkt funktionstauglich ist. Bei Mängeln, die auf falscher Planung beruhen, ist er nur von der vollen Haftung frei, wenn er seiner Prüf- und Hinweispflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

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Bauherr nutzt die übergebene Generalunternehmer-Leistung = Abnahme der Nachunternehmer-Leistung

Die Leistung des Subunternehmers gilt als fiktiv abgenommen, wenn der Generalunternehmer diese Leistung seinem Auftraggeber, dem Bauherrn, zur Nutzung überlässt und der Bauherr diese Leistung dann auch tatsächlich nutzt.

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Anspruch bei Bauzeitverzögerung – was ist vom Auftragnehmer darzulegen?

Ersatz eines entstandenen Schadens oder Zahlung einer angemessenen Entschädigung für Bauzeitverzögerung kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn er eine konkrete und detaillierte Darstellung des gesamten Bauablaufs – einmal mit und einmal ohne Verzögerungen bzw. Behinderungen – vorlegt.

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Mängelbeseitigung statt Minderung bei optischen Mängeln?

Handelt es sich nur um optische Mängel, muss der Auftragnehmer trotzdem nachbessern und es steht ihm kein Leistungsverweigerungsrecht wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes zu, wenn der Auftraggeber ein nicht nur unbedeutendes Interesse an einer auch optisch einwandfreien Leistung hat.

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Reparatur der eigenen Leistung – Zusatzvergütung für Auftragnehmer?

Wird die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme durch Dritte beschädigt und erhält er hierfür vom Auftraggeber einen entgeltlichen Reparaturauftrag, so muss auch bezahlt werden. Der Auftraggeber kann sich nicht mehr darauf berufen, der Auftragnehmer habe seine Leistung bis zur Abnahme zu schützen.

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Auftragnehmer hat Recht auf Einsicht ins Grundbuch

Der Auftragnehmer hat das Recht das Grundbuch des Auftraggebers zur Sicherung seiner Werklohnforderung einzusehen, wenn er seine Leistungen für dieses Grundstück erbracht und der Auftraggeber seinen restlichen Werklohn nicht bezahlt hat.

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Leistungsverweigerungsrecht bei Streit über Nachtragsvergütung?

Dem Auftragnehmer kann ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn der Auftraggeber die Vergütung von zusätzlichen Leistungen endgültig ablehnt und diese Vergütung nicht nur unerheblich von der ursprünglich vereinbarten Vergütung abweicht.

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