Beauftragt ein Dritter, der nicht auch der Eigentümer ist, den Auftragnehmer mit Werkleistungen und kann ihn dann nicht bezahlen, kann der Eigentümer verlangen, dass der Auftragnehmer die Leistung kostenlos wieder entfernt. Will der Eigentümer die Leistung behalten, ist er nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung des Werklohns verpflichtet.
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