Aktuelle Urteile

Keine Bauhandwerkersicherungshypothek nach Grundstücksverkauf

Veräußert der Besteller das Grundstück, an dem der Unternehmer seine Werkleistung erbringt, bevor dieser die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek veranlasst hat, kann eine solche Hypothek zugunsten des Unternehmers auf dem dann einem anderen Eigentümer gehörenden Grundstück nicht mehr erfolgen.

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Mehrvergütungsanspruch nur bei Vorlage der Urkalkulation

Legt beim VOB/B Vertrag der Auftragnehmer nicht rechtzeitig die Urkalkulation für den Auftrag vor, kann er Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen nach § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B nicht geltend machen.

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Volle Haftung des Auftragnehmers bei Planungsfehlern möglich

Beruht ein Mangel auf einem Planungsfehler und führt der Auftragnehmer seine Leistung deshalb mangelhaft aus, so haftet er dann dem Auftraggeber in voller Höhe, wenn er den Planungsfehler tatsächlich erkannt hat, aber eine Bedenkenanmeldung nicht nachweisen kann.

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Einbehalt der Gewährleistungsbürgschaft höher als Mängelkosten

Liegen Mängel der Leistung des Auftragnehmers vor, kann der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nicht nur in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten, sondern darüber hinaus zusätzlich in Höhe des „Druckzuschlags“ in Höhe bis zum 2-fachen der Mängelkosten zurückhalten.

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Auftraggeber nicht auch Eigentümer: Werklohn ist gefährdet

Beauftragt ein Dritter, der nicht auch der Eigentümer ist, den Auftragnehmer mit Werkleistungen und kann ihn dann nicht bezahlen, kann der Eigentümer verlangen, dass der Auftragnehmer die Leistung kostenlos wieder entfernt. Will der Eigentümer die Leistung behalten, ist er nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung des Werklohns verpflichtet.

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Baubesprechung: Architekt ändert Material - Auftragnehmer haftet

Ist im Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Verwendung eines bestimmten Materials vereinbart und gibt der Architekt in einer Baubesprechung die Anweisung, ein anderes Material zu verwenden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber voll für eine mangelhafte Leistung, er kann sich nicht auf die Anweisung des Architekten berufen.

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Auch wenn nur teilweise keine Rechnung: Vertrag insgesamt nichtig

Der Auftragnehmer erhält auch dann keinen Werklohn für die gesamte Leistung, wenn der Auftraggeber mit ihm vereinbart, dass nur für einen Teil der Arbeiten eine Rechnung gestellt und der andere Teil der Arbeiten ohne Rechnungsstellung bezahlt werden soll. Allerdings entfällt damit auch eine Haftung des Auftragnehmers für eventuelle Mängel seiner Leistung.

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Leistung muss funktionstauglich sein – egal was im Vertrag steht

Auch wenn im Vertrag eine bestimmte Ausführungsart vereinbart ist, hat der Auftragnehmer die Leistung so auszuführen, dass sie die beabsichtigte Funktion erfüllt, anderenfalls ist seine Leistung mangelhaft. Allerdings hat der Auftraggeber dann eventuelle Mehrkosten als Sowiesokosten zu erstatten.

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Auftragnehmer haftet für Planungsfehler, wenn er geänderte Leistung vorschlägt

Plant der Auftraggeber - oder sein Architekt - zunächst eine bestimmte Art der Ausführung, schlägt der Auftragnehmer dann aber eine andere Ausführung der Leistung vor, hat der Auftragnehmer die dafür erforderlichen Planungsleistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Den Architekt des Auftraggebers trifft keine Prüf- und Hinweispflicht.

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Keine Vertragsfrist, Auftragnehmer arbeitet zögerlich: Auftraggeber kann kündigen

Ist eine vertragliche Frist nicht – oder nicht mehr – vereinbart und arbeitet der Auftragnehmer dennoch nicht zügig, ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt und der Auftragnehmer kann für die wegen der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen keine Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

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Baustellenprotokoll nicht widersprochen: Inhalt ist anerkannt

Erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein Baustellenprotokoll zugesandt, dessen Inhalt von den tatsächlichen Festlegungen der Baustellenbesprechung abweicht, muss der Auftragnehmer unverzüglich widersprechen, anderenfalls der Inhalt als von ihm genehmigt gilt und ihm spätere Einwendungen abgeschnitten sind.

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Kein Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers nach fruchtlosem Fristablauf

Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft und setzt ihm der Auftraggeber eine Frist zur Mängelbeseitigung, die der Auftragnehmer fruchtlos verstreichen lässt, verliert der Auftragnehmer sein Recht, die Mängel selbst nachzubessern. Er muss dann dem Auftraggeber die Kosten der Ersatzvornahme und/oder den Schaden ersetzen.

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Stundenzettel nicht vorgelegt: dennoch Zahlungsanspruch

Hat der Unternehmer die Stundenzettel nicht rechtzeitig vorgelegt und sind diese deshalb nicht abgezeichnet, hat er dennoch einen Anspruch auf Verfügung der geleisteten Arbeiten, wenn er nachträglich alle für die Stundenzettel notwendigen Angaben und deren Richtigkeit nachweisen kann.

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Auftragnehmer haftet voll, wenn er Leistungen ohne Planung ausführt

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Planung zur Verfügung und erbringt der Auftragnehmer trotzdem die Leistung, die dann wegen der fehlenden Planung mangelhaft ist, kann sich der Auftragnehmer nicht auf ein Mitverschulden des Auftraggebers berufen.

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Abschlag auf Nachtrag bezahlt - kein Anerkenntnis des Auftraggebers

Auch wenn der Auftraggeber eine Zahlung auf eine Nachtragsforderung des Auftragnehmers leistet, ist das kein Anerkenntnis für die Beauftragung des Nachtrags, die Zahlung kann später auf den Hauptauftrag verrechnet werden.

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Keine Vertragsstrafe bei unverschuldeter Verspätung

Der Auftragnehmer braucht keine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn die Verspätung auf Bauablaufstörungen beruht, die er nicht zu vertreten hat, was er durch detaillierte Darlegung der Umstände, die ihn jeweils behindert haben, beweisen muss.

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Nachunternehmer ist zu bezahlen, wenn Generalunternehmer hierfür Geld vom Bauherr erhalten hat

Der Nachunternehmer hat Anspruch auf Zahlung des Werklohnes für seine erbrachten Leistungen, wenn der Generalunternehmer für die Leistung von seinem Auftraggeber eine Vergütung erhalten hat. Das gilt auch, wenn die Arbeiten des Nachunternehmers vom Generalunternehmer noch nicht abgenommen worden sind.

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Wer hat Vollmacht zur Auftragsvergabe?

Schickt der Auftraggeber einen mit dem Bauvorhaben befassten und sachkundigen Mitarbeiter zu Verhandlungen mit dem Auftragnehmer auf die Baustelle, gilt dieser bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge, besonders Zusatzaufträge für Nachtragsarbeiten an den Auftragnehmer zu vergeben.

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Pauschalvertrag gekündigt: Werklohn nur bei Leistungsermittlung

Wird ein Pauschalvertrag vorzeitig vor Beendigung der Leistungen gekündigt, erhält der Auftragnehmer nur dann eine Vergütung für seine erbrachten Leistungen, wenn er den ausgeführten Leistungsumfang im einzelnen ermittelt und zur gesamten nach dem Vertrag geschuldeten Leistung ins Verhältnis setzt.

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Wärmebedarfsberechnung falsch? Unternehmer muss prüfen!

Arbeitet der Unternehmer ordnungsgemäß und ist seine handwerkliche Leistung einwandfrei, haftet er dennoch, wenn die Wärmebedarfsberechnung des Fachingenieurs falsch ist und er diese nicht zumindest überschläglich geprüft und den Auftraggeber auf den Mangel der Berechnung hingewiesen hat.

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