Aktuelle Urteile

Anerkennung der Forderung bei Minderung des Nachtrages

Nimmt der Auftraggeber in der Schlussrechnung des Auftragnehmers nur Abstriche an der Höhe der Nachtragsforderung vor, hat er den Nachtrag dem Grunde nach anerkannt und muss die tatsächlich gerechtfertigte Vergütung an den Auftragnehmer bezahlen.

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Bei Baumängeln muss Unternehmer Miete für Ersatzwohnung zahlen!

Ist die Leistung des Unternehmers mangelhaft, hat er als Schadensersatz auch die Miete für eine Ersatzwohnung zu tragen, wenn der Auftraggeber das Werk nicht nutzen kann und deshalb in eine Mietwohnung oder ein Hotel ziehen muss.

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Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Werk mangelhaft

Auch wenn die Leistung des Unternehmers gebrauchstauglich ist, aber die anerkannten Regeln der Technik bei der Herstellung des Werkes nicht eingehalten worden sind, stellt dies einen Mangel der Werkleistung dar, für den der Unternehmer haftet.

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Auftragnehmerleistungen ohne Rechnung: keine Gewährleistung und kein Werklohn

Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass die zu erbringenden Werkleistungen ohne Rechnung bezahlt werden sollen, ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln bestehen nicht, Werklohnansprüche des Auftragnehmers jedoch ebenfalls nicht.

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Keine Mehrvergütung für Auftragnehmer bei unklarer Leistungsbeschreibung

Ist die Leistungsbeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis unklar und/oder lückenhaft, muss der Auftragnehmer vor der Abgabe seines Angebotes beim Auftraggeber nachfragen, anderenfalls kann er für spätere Erschwernisse oder Ergänzungen bei der Bauausführung keine Vergütung verlangen.

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Auftragnehmer muss beweisen, ob Zusatzleistung oder Mängelbeseitigung

Der Auftragnehmer erhält keinen Werklohn für seine Leistungen, wenn er nicht nachweisen kann, dass es sich dabei um Zusatzleistungen und nicht um Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln handelt, die er selbst verursacht hat.

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Keine Verkürzung der Verjährung für Werklohn in AGB des Auftraggebers

Die 3-jährige gesetzliche Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht auf eine kürzere Zeit vereinbart werden.

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Vergütung für zusätzliche Leistungen auch beim Pauschalpreis

Auch bei einem vertraglich vereinbarten „garantierten Pauschalfestpreis“ ist der Auftragnehmer berechtigt, wegen zusätzlicher oder geänderter Leistungen Nachträge zu stellen, die der Auftraggeber in berechtigter Höhe zu bezahlen hat.

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BGB-Vertrag: Vor Abnahme kein Anspruch des Auftraggebers auf Nachbesserung

Ist im Bauvertrag die VOB/B nicht wirksam vereinbart, gilt das BGB-Werkvertragsrecht. In diesem Falle kann der Auftraggeber wegen Mängeln der Leistung des Auftragnehmers erst nach erfolgter Abnahme Ansprüche gegen diesen geltend machen.

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Unwirksam: Zwischentermin-Vertragsstrafe ohne anteilige Begrenzung

Ist in den Vertragsbedingungen des Auftraggebers eine Vertragsstrafe auch für Zwischentermine vorgesehen, ist eine entsprechende Vereinbarung nur dann wirksam, wenn diese Vertragsstrafe auf höchstens 5 Prozent des anteiligen Auftragswertes begrenzt ist.

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Auftragnehmer trägt Ohnehin-Kosten für höherwertige Mängelbeseitigung

Einigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber für die Mängelbeseitigung auf eine höherwertige Ausführung als vertraglich vorgesehen und treffen sie über die damit verbundenen Mehrkosten keine besondere Vereinbarung, trägt diese Mehrkosten der Auftragnehmer.

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Einwendungen gegen Schlussrechnung des Auftragnehmers nach 2 Monaten noch möglich

Ist die VOB/B-Prüffrist von 2 Monaten für die Schlussrechnung abgelaufen, ohne dass der Auftraggeber geprüft hat, kann er dennoch später immer noch Einwendungen gegen die Schlussrechnung geltend machen.

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Auftraggeber trägt Kosten für Kontrolle der Mängelbeseitigung

Lässt der Auftraggeber die vom Auftragnehmer durchgeführten Mängelbeseitigungsarbeiten nach Fertigstellung von einem Sachverständigen überprüfen, muss er die dafür anfallenden Gutachterkosten selbst tragen und kann sie nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.

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Mängelbeseitigung – kein Anerkenntnis bei Widerspruch des Auftragnehmers

Weist der Auftragnehmer deutlich darauf hin, dass er nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, führt die Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers aber trotzdem durch, ist dies kein Anerkenntnis und führt nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist.

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Kein Einbehalt beim Nachunternehmer wegen streitiger Vertragsstrafe des Generalunternehmers

Macht der Bauherr gegen den Generalunternehmer Vertragsstrafe für verspätete Leistungen des Nachunternehmers geltend, kann der Generalunternehmer den Werklohn des Nachunternehmers nicht bis zum Abschluss seines Streites mit dem Bauherrn einbehalten.

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Auftragnehmer kann Vertrag kündigen, wenn Auftraggeber Zahlung von Nachträgen ablehnt

Lehnt der Auftraggeber berechtigte Nachträge des Auftragnehmer über Mehrkosten ab, ist das ein wichtiger Kündigungsgrund für den Auftragnehmer, wenn die Mehrkosten im Verhältnis zum Hauptauftrag nicht nur gering sind und die Kündigung zeitnah zur Ablehnung ausgesprochen wird.

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Kein Zahlungsanspruch trotz geprüfter Schlussrechnung

Trotz Prüfung der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer nur dann Anspruch auf Zahlung des in der Schlussrechnung ausgewiesenen von ihm verlangten Werklohnes, wenn er die Erbringung der einzelnen Positionen durch ausreichendes und richtiges Aufmaß nachweist.

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Übersicherung des Auftraggebers in AGB ist unzulässig

Ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers bestimmt, dass der Auftragnehmer nur 90 % seiner berechtigten Abschlagsforderung ausbezahlt erhält, ist die zusätzliche Vereinbarung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Vertragssumme unwirksam.

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Sowiesokosten bei Mängelbeseitigung vom Auftraggeber zu zahlen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel seiner Leistung nachzubessern. Sowiesokosten gehören jedoch nicht zu den mängelbedingten Kosten, sie sind dem Auftragnehmer zu vergüten, wenn er die Mängelbeseitigung durchführt oder aber bei Ersatzvornahme von den Mängelbeseitigungskosten abzuziehen.

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Schadensersatz für Auftragnehmer bei grundloser Mängelbeseitigung

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Auftraggeber von ihm Mängelbeseitigung verlangt, obwohl der Mangel vom Auftraggeber selbst zu verantworten ist und der Auftraggeber das auch erkannt hat oder zumindest hätte erkennen müssen.

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