Ist der Auftraggeber selbst fachkundig und besitzt er eine ausreichende Erfahrung im Baugewerbe, kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass der Auftraggeber in der Lage ist, Mängel der Planung selbst zu erkennen. Für einen unterlassenen Hinweis haftet der Auftragnehmer deshalb nicht.Grundsätzlich hat der Auftragnehmer zu prüfen,
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