In vielen Tarifverträgen ist es bereits geregelt: die Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten. Nach dem Mindestlohngesetz wurde diese Pflicht nunmehr auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Was also bisher für gewerbliche Arbeitnehmer nach den einschlägigen Tarifverträgen galt, gilt jetzt auch für Arbeitnehmer aus Büro, Personal und Office.
mehr