Freiwilligkeitsvorbehalt
Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen. Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vorbehaltlos in drei aufeinander folgenden Jahre eine zusätzliche Vergütung, kann hierdurch eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Folge: Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch