Der Arbeitsschutz ist grundsätzlich die ureigenste Aufgabe eines jeden Arbeitgebers. Allerdings kann und sollte auch Unterstützung und Betreuung durch fachkundige Dritte eingeholt werden. Neben den Untersuchungen und der Begleitung durch einen Betriebsarzt, ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis ratsam. Um die vielzähligen Aufgaben und den genauen Umfang der Arbeiten festzulegen und um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren, stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um ein Muster handelt und auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden sollte. Eine ungeprüfte Übernahme kann zu erheblichen Risiken führen. Beachten Sie im Übrigen auch unseren Beitrag zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit!
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Musterarbeitsvertrag Fachkraft für Arbeitssicherheit
Autorenhinweis
Die Autorin, Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M mit Sitz in Berlin, berät Unternehmen, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende in den Bereichen Zivil-, Bau- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht sowie im Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Hierbei liegt ihr Fokus in der Beratung und Betreuung von Handwerksbetrieben und kleinen- mittelständischen Unternehmen bei der alltäglichen Praxis! Etabliert haben sich insbesondere auch ihre Inhouse-Schulungen vor Ort!
Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
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