Freiwilligkeitsvorbehalt

Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen. Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vorbehaltlos in drei aufeinander folgenden Jahre eine zusätzliche Vergütung, kann hierdurch eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Folge: Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung auch für die Zukunft. Vorbehaltlos meint in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber die Zahlung nicht als einmalig oder freiwillig bezeichnet. Das folgende Muster kann hier Abhilfe schaffen!

Nutzen Sie dieses Musterformular zur Vermeidung einer betrieblichen Übung! Füllen Sie es nach Ihren Bedürfnissen aus und übergeben Sie es Ihrem Arbeitnehmer zusammen mit jeder einzelnen Sonderleistung oder zusätzlichen Zahlung. Um eine betriebliche Übung auszuschließen, reicht es nicht, dass Vorbehalte nur im Arbeitsvertrag oder nur einmalig erklärt werden.

Achtung: Ein Freiwilligkeitsvorbehalt kann bei Fehlern zu erheblichen Risiken des Arbeitgebers führen. Das Muster ist mit erheblicher Aufmerksamkeit und Vorsicht zu benutzen.Es sollte in der Regel nur nach anwaltlicher Beratung ausgefüllt werden: Das Muster ist stets auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen und ggf. zu ergänzen. Unter Umständen können geänderte Rechtsprechung oder geänderte gesetzliche Regelungen eine Anpassung zusätzlich erforderlich machen.

Ausgangslage für das Muster ist, dass keine arbeitsvertraglichen und/ oder tarifvertraglichen Vereinbarungen entgegen stehen! Trotz umfassender Prüfung und gewissenhafter Erstellung dieses Musters, kann keine Haftung dafür übernommen werden, dass das dieser Text für Ihren Einzelfall geeignet ist. In Zweifelsfällen ist eine anwaltliche Beratung notwendig.

Kostenlose Downloads
Muster Freiwilligkeitsvorbehalt

 

Autorenhinweis

Rechtsanwältin Anna RehfeldtDie Autorin, Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M mit Sitz in Berlin, berät Unternehmen in den Bereichen Zivil-, Bau- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht sowie im Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Zudem übernimmt sie das Forderungsmanagement für Unternehmen!
Etabliert haben sich insbesondere ihre Inhouse-Schulungen sowie ihr Angebot einer externen Rechtsabteilung (http://www.ra-rehfeldt.de/service/)!


Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Pettenkoferstr. 14b · 10247 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 – 311 79 106, Mobil: +49 (0) 172 – 574 2012
mail@ra-rehfeldt.de, www.ra-rehfeldt.de

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