Nach Abnahme Mängel ohne Gutachten beseitigt: Auftragnehmer haftet nicht
Lässt der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung des Auftragnehmers einen Mangel beseitigen, ohne zuvor die Mangelhaftigkeit der Leistung durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, haftet der Auftragnehmer nicht für die