Fliesen fallen von der Wand. Nicht, weil der Fliesenleger seine Leistung falsch erbracht hat, sondern weil der Putz, auf den er aufbaut, nicht fest genug ist. Der Fliesenleger haftet trotzdem, wenn er keine Bedenken angezeigt hat. Denn die Bedenkenanzeige schützt den Handwerker davor, für fremd verursachten Mängel zu haften. Dabei ist einiges zu beachten.
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