Problemfälle

Durch Abnahme wird auch die Vergütung des Nachunternehmers fällig

Diese Problemsituation ist vielen gut bekannt: Man ist als Nachunternehmer tätig gewesen und wartet immer noch auf den Ausgleich der eigenen Schlussrechnung vom Hauptunternehmer. Und das, obwohl der Bauherr das Bauwerk schon abgenommen und in Gebrauch genommen hat. Dabei bemängelt der Hauptunternehmer dem Nachunternehmer gegenüber eine fehlende Abnahme und zahlt daher (noch) nicht. mehr

Haftung trotz Unwissenheit: Tiefbauer muss sich informieren

Bei Erdarbeiten beschädigt ein Tiefbauer ein Telefonkabel. In der Ausschreibung der Leistung wurde jedoch nicht auf die Telefonkabel in der Erde hingewiesen. Weder der Auftraggeber noch der Planer haben den Tiefbauunternehmer vor Beginn der Arbeiten auf den Verlauf der Leitungen informiert. Die Frage: Wer haftet? Tiefbauer und Planer geraten in solchen Fällen gemeinsam in die Haftung.

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Auftraggeber verschiebt Baubeginn: Wer trägt die Mehrkosten?

Ob BER oder Stuttgart 21 – die Liste der verzögerten Bauprojekte ist lang. Dabei können Bauvorhaben ganz leicht in Verzug geraten und den Auftragnehmer schnell in Schwierigkeiten bringen. Denn durch den verschobenen Baubeginn können sich leicht die Rahmenbedingungen verschieben und voher nicht einkalkulierte Mehrkosten entstehen. mehr

Mehrkostenerstattung durch Materialpreissteigerung?

Die Baustellengemeinkosten sind aufgrund höherer Hygieneanforderungen wegen der Corona-Pandemie seit März 2020 gestiegen. Zusätzlich kommt es zu Lieferengpässen bei Baumaterialien, wodurch sich die Bauzeiten verlängern. Zusätzlich steigen seit dem Frühjahr 2021 die Materialpreise überdurchschnittlich schnell an. mehr

Endet die Gewährleistung, wenn Folgegewerk auf Leistung aufbaut?

Bei einem Bauvorhaben bauen unterschiedliche Gewerke auf die Vorarbeit anderer Gewerke auf. Dabei ist den Beteiligten oft die Haftungsfrage nicht ganz klar, vor allem wenn Folgegewerke auf die bereits abgeschlossene Leistung aufbauen. Man verlässt sich leicht auf die Arbeit des anderen. mehr

Werklohnforderungen - Was ist beim Vertragsschluss zu beachten?

Der Bodenleger erscheint auf der Baustelle und die Halle, in der er arbeiten soll, steht noch voll Material und Baustellenmüll. Der bauleitende Architekt weist den Bodenleger an, im Stundenlohn die Halle leerzuräumen, damit der Bodenleger seine Arbeiten dort ausführen kann. Später will der Auftraggeber diese Stunden nicht bezahlen. Zu Recht?

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Bedenken richtig anzeigen

Fliesen fallen von der Wand. Nicht, weil der Fliesenleger seine Leistung falsch erbracht hat, sondern weil der Putz, auf den er aufbaut, nicht fest genug ist. Der Fliesenleger haftet trotzdem, wenn er keine Bedenken angezeigt hat. Denn die Bedenkenanzeige schützt den Handwerker davor, für fremd verursachten Mängel zu haften. Dabei ist einiges zu beachten.

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Erstattung von verzögerungsbedingten Mehrkosten

Verzögerungen sind auf der Baustelle keine Seltenheit und können leicht den gesamten Bauablauf behindern. Denn in Verzug geratene Bauausführungen führen dazu, dass Folgegewerke nicht zu dem vereinbarten und vorgesehenen Zeitpunkt mit ihrer Leistung beginnen können. Dies verursacht schnell hohe Kosten. Doch wer zahlt diese Stillstandskosten? mehr

Betriebliche Übung verhindern - Schutz vor Anspruch auf Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt

Die Weihnachtszeit naht und viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern Weihnachtsgeld oder das sogenannte 13. Monatsgehalt. Vielfach werden aber auch Sonderzahlungen zur Motivation oder aufgrund von Betriebstreue geleistet. Allerdings ist gut gemeint nicht immer gut gemacht. Bei regelmäßiger Wiederholung kann eine betriebliche Übung entstehen. mehr

Verjährung zum Jahreswechsel - Mahnung sichert keine Ansprüche

Am 31.12.2015 steht nicht nur der Jahreswechsel an. Es droht auch Verjährung von Forderungen und Ansprüchen! Was viele nicht wissen, eine einfache Mahnung und Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung allein nicht. Unternehmen müssen aktiv werden, um sich ihre Ansprüche auch über das Jahr hinweg zu erhalten! mehr

Bedenkenanzeige und Hinweispflichten am Bau

Konflikte am Bau können durch unterschiedliche Ursachen entstehen. Es reicht von mangelhaften Produkten des Liefertanten über die unzureichende Leistung der Vorgewerke bis hin zu übertriebenen Anforderungen und Nachträgen des Auftraggebers. Jeder Handwerksmeister sollte daher über die Hinweispflichten am Bau informiert sein und insbesondere über die Bedenkenanzeige Bescheid wissen.

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Branchenbuchabzocke: Wenn der Anrufer zwei mal klingelt!

Die Maschen der Branchenbuchabzocker werden immer dreister. Was mit untergeschobenen Einträgen in wenig bekannte Verzeichnisse angefangen hat, ist mittlerweile auf cold calls und doppelte Telefonanrufe erheblich ausgedehnt worden. mehr

Die Zollkontrolle auf dem Bau – unverhofft kommt oft!

Nicht erst nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015, kommt es zu vermehrten Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Auf dem Bau, aber auch in anderen Branchen kontrollieren die Beamten des Zoll´s immer wieder die Einhaltung der gesetzlichen Reglungen. mehr

Widerrufsrecht auch bei Handwerksleistungen vorort

Eine Widerrufsbelehrung muss dem Kunden auch durch Handwerker und Unternehmen erteilt werden, wenn der Vertrag beim Kunden zu Hause „vor Ort“ oder über das Telefon, Fax oder Mail abgeschlossen wird. Ohne Belehrung kann der Kunde den Vertrag widerrufen und der Handwerker bleibt auf den Kosten sitzen. Das erste Gerichtsurteil hierzu ist gefallen!

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Die Informationspflichten für Handwerker seit 13.06.2014

Informationspflichten bestehen für den Unternehmer gegenüber einem Verbraucher vor und nach Vertragsschluss. Die Informationspflichten gelten nicht nur für den allseits bekannten Kaufvertrag, sondern auch für Werkverträge und Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturen.

Es wird durch den Gesetzgeber wie folgt unterschieden:

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