Informationspflichten bestehen für den Unternehmer gegenüber einem Verbraucher vor und nach Vertragsschluss. Die Informationspflichten gelten nicht nur für den allseits bekannten Kaufvertrag, sondern auch für Werkverträge und Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturen.
Es wird durch den Gesetzgeber wie folgt unterschieden:
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