Präqualifikation: Keine Aberkennung im Nachprüfungsverfahren
Eine von der zuständigen Stelle ausgestellte Präqualifikation kann nicht in einem Nachprüfungsverfahren aberkannt werden. Dies hat die Vergabekammer Nordbayern mit Beschluss vom 13.04.2016 (Az.: 21.VK-3194-05/16) entschieden. Der Fall: Der Auftraggeber