Neue Staubgrenzwerte – Betriebe müssen reagieren!
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat neue Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) am Arbeitsplatz zum April 2014 veröffentlicht. Die TRGS 900 regelt neue Arbeitsplatzgrenzwerte für alveolengängigen Staub, d.h. Staub der beim Einatmen bis in die Lungenbläschen, den Alveolen, gelangt. Betriebe mit Staubbelastungen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und können für die Umsetzung der neuen Grenzwerte gegebenenfalls eine Übergangsfrist beanspruchen.
Neue Staubgrenzwerte: Was sollten Betriebe wissen?
Wenn die winzigen Dreckpartikel, des alveolengängigen Staubes (A-Staub), in den Körper bzw. in die Lungenbläschen gelangen ist das gesundheitsschädigend für die betreffende Person. Aus diesem Grund wurden die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub von dem Ausschuss für Gefahrstoffe zum April 2014 von 3 Milligramm pro Kubikmeter auf 1,25 Milligramm pro Kubikmeter abgesenkt. Der neue Grenzwert dient einem besseren Schutz des Arbeitnehmers.
Betriebe, in denen Staubarbeitsplätze existieren, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen an die abgesenkten Grenzwerte anpassen. Kann der Betrieb durch aktuelle Messergebnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung belegen, dass es nicht möglich ist, die neuen Grenzwerte einzuhalten, können Betriebe eine fünfjährige Übergangsfrist beanspruchen. In dieser gilt dann weiterhin der Grenzwert von 3 Milligramm pro Kubikmeter. Die Übergangsfrist ist jedoch mit Auflagen verbunden. Die folgenden vier Anforderungen muss der Betrieb erfüllen:
- Technische Schutzmaßnahmen müssen bereits nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt werden.
- Der Betrieb muss ein Konzept erstellen wie der Grenzwert innerhalb der fünf Jahre erreicht werden soll.
- Die Beschäftigten des Betriebes mit Übergangsfrist müssen über das Konzept informiert werden.
- Den Beschäftigten müssen Atemschutzmasken bereitgestellt werden, die bei Staubbelastungen getragen werden müssen.
Autorenhinweis
Die Autorin, Frau Simone Piede (Dipl. Sportwissenschaftlerin, Betriebliche Gesundheitsmanagerin), ist Beraterin für betriebliches Gesundheitsmanagement bei der uve GmbH für Managementberatung. Die 1988 gegründete uve GmbH ist bundesweit tätig und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Schwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Qualitäts-, Umwelt- und Risikomanagement, Organisationsentwicklung und Projektsteuerung sowohl für die Handwerksbranche als auch für die Ver- und Entsorgungsbranche.
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