Sonnenschutz ist Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Besonders im Sommer sind viele Handwerker täglich unzählige Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Zu lange und zu häufige Sonneneinwirkung und zu viel nicht sichtbare Ultraviolett-Strahlung (UV-Strahlung) können erhebliche gesundheitliche Risiken hervorrufen, wie z. B. Hautkrebserkrankungen, welche tödliche Folgen haben können. Gerade weil die Beschäftigten im Handwerk oft im Freien arbeiten müssen, ist Sonnenschutz ein wichtiges Arbeitsschutzthema für einen Bau- und Handwerksbetrieb. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht und muss dementsprechend auch Maßnahmen zum Sonnenschutz umsetzen.
Eine schnellere Hautalterung ist nur eine Folge einer zu intensiven Sonneneinwirkung. Desweiteren besteht die Gefahr:
- Hautschäden von Sonnenbrand bis Hautkrebs
- Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Grauer Star)
- Schwächung des Immunsystems (Anfälligkeit für Infektionskrankheiten durch Bakterien, Pilze und Viren, zu erleiden.
Ein Sonnenbrand heilt in der Regel gut ab, erhöht jedoch mit jedem Mal das Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Jedes Jahr werden nach Angaben der Deutschen Krebshilfe in der Bundesrepublik Deutschland etwa 230.000 Hautkrebsneuerkrankungen registriert – mit steigender Tendenz.
Verpflichtungen des Arbeitgebers: Was muss er beim Sonnenschutz einhalten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter vor solaren UV-Strahlen zu schützen (Abeitsschutzgesetz (§4, §5, §11 §12), Arbeitsstättenverordnung (§3, Anhang 5.1), Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" BGV A1 (§ 23)). Es ist zu empfehlen, für die Gefährdungsbeurteilung den sogenannten UV-Index heranzuziehen, mit dem man die UV-Belastung und das Sonnenbrandrisiko für den Arbeitsplatz einfach ermitteln kann. Der aktuelle UV-Index ist im Internet (z.B. unter www.suvmonet.de) mit einer 3-Tages-Prognose für ganz Deutschland abrufbar. Je größer der UV-Index ist, desto stärker und gefährlicher ist die Sonnenstrahlung. Ab einem UV-Index von 3 und höher sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.
Der einfachste und effektivste Schutz ist die Meidung der Sonne insbesondere zur Mittagszeit (11-15 Uhr), wenn die UV-Strahlung am höchsten ist. Allerdings können sich die Beschäftigten aus Handwerksbetrieben ihre Zeit in der Sonne nicht immer aussuchen. Gerade sie müssen sich umfassend vor der UV-Strahlung schützen.
An dieser Stelle kann der Arbeitgeber zum UV-Schutz beitragen, z. B.:
- Technische Schutzmaßnahmen: z. B. Überdachung und Unterstellmöglichkeiten, die Schatten spenden
- Organisatorische Schutzmaßnahmen: z. B. Arbeitszeit und Arbeitsintensität an die Witterung anpassen
- Verhaltensmaßnahmen: z. B. Mitarbeiter zum Thema Sonnenschutz sensibilisieren
Tipps für den effektiven Sonnenschutz: Wie geht man richtig vor?
Vor der intensiven Sonnenstrahlung kann sich jeder auf verschiedene Weise schützen. Folgende Tipps sollten Beschäftigte, die über einen längeren Zeitraum im Freien arbeiten, berücksichtigen:
- Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen. Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten!
- Möglichst im Schatten arbeiten!
- Sonnenschutzcreme mit hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen! Generell gilt: Die Creme nicht zu dünn auftragen, da bei nicht ausreichender Auftragsmenge der Schutzfaktor auf ein Drittel sinken kann.
- Für den Augenschutz ist eine ausreichend große Sonnenbrille zu empfehlen, die auch die Seiten der Augen abdeckt. Beim Kauf der Sonnenbrille auf das CE-Kennzeichen und die Filterkategorie 2 oder 3 achten.
Autorenhinweis
Die Autorin, Frau Anke Linz (Wirtschaftskommunikationswirtin M. A.), ist Beraterin für Unternehmenskommunikation, Informationsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement bei der uve GmbH für Managementberatung. Die 1988 gegründete uve GmbH ist bundesweit tätig und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Schwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Qualitäts-, Umwelt- und Risikomanagement, Organisationsentwicklung und Projektsteuerung sowohl für die Handwerksbranche als auch für die Ver- und Entsorgungsbranche.
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