Bonusprogramme zur Gesundheitsförderung nutzen

Aufgrund der körperlich anstrengenden Arbeit im Handwerk ist es notwendig, die Arbeitnehmer darauf zu sensibilisieren, ihre Gesundheit ernst zu nehmen und selbst etwas dafür zu tun. Durch eine gesündere Arbeits- und Lebensweise wird nicht nur der Körper sondern auch der Geldbeutel belohnt. Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und sogar das Finanzamt unterstützen Betriebe mit finanziellen Mitteln bei gesundheitsfördernden Aktivitäten.

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme mit Prämien zur Gesundheitsförderung und Prävention von Erkrankungen an, wenn sich die Versicherten aktiv daran beteiligen. Sie können dabei helfen, jene Mitarbeiter, die sich fit halten, gesund ernähren und regelmäßig alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, mit Geldprämien oder Sachgütern zu belohnen. Diese Bonusprogramme ermutigen jeden einzelnen Beschäftigten etwas für seine eigene Gesundheit zu tun. Auf der Internetseite der Krankenkassen Deutschlands sind alle Krankenkassen aufgelistet, welche Prämien zahlen – also Krankenkassenbeiträge zurückerstatten.

Auch Unternehmen können die Bonusprogramme der Krankenkassen sinnvoll für den eigenen Betrieb nutzen. Dabei sollte das Unternehmen die Krankenkasse kontaktieren, in der der Großteil der Belegschaft versichert ist, und nachfragen, in welcher Form der gesamte Betrieb bzw. einzelne Mitarbeiter am Bonus- und Prämiensystem der Krankenkasse teilnehmen können. Die Informationen von der Krankenkasse sollten auch an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch private gesundheitsfördernde Aktivitäten mit Prämien belohnt werden.

Eine weitere Gelegenheit, Prämien für sichere und gesunde Unternehmen zu erhalten, ermöglichen die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Die Unfallversicherungsträger nutzen Anreizsysteme, um Betriebe zu besonderen Präventionsanstrengungen zu motivieren. Sie sollen einerseits eine bereits vorhandene Motivation des Unternehmers verstärken, indem der Nutzen vergrößert und die Kosten reduziert werden, sowie andererseits einen Beitrag leisten, hemmende Faktoren hinsichtlich der Gesundheitsförderung abzubauen.

Zu den wichtigsten Anreizsystemen der Unfallversicherungsträger gehören:

  • Beitragszuschläge oder -nachlässe (in Abhängigkeit von der Durchführung bestimmter Präventionsaktivitäten und/oder Realisierung eines bestimmten Sicherheitsniveaus),
  • Prämien (als Sonderzahlungen) für Präventionsmaßnahmen,
  • Auszeichnungen für besondere Präventionsaktivitäten,
  • Gütesiegel und andere Anerkennungen, z.B. für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Außerdem wird es sogar vom Finanzamt belohnt, wenn der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Belegschaft aktiv wird. Seit dem 1. Januar 2009 haben die Unternehmen die Möglichkeit für jeden seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 500 Euro für qualitätsgeprüfte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des Betriebes auszugeben. Grundlage dafür liefert derzeit der „Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen“.

Neben den externen Bonusprogrammen der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger können Unternehmen auch ein eigenes Prämiensystem aufbauen, um gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter zu belohnen. Möglichkeiten sind beispielsweise Belohnung durch Sachprämien bzw. Gutscheine, Geldprämien oder zusätzlichen Urlaub.

 

Autorenhinweis

Die Autorin, Frau Anke Linz (Wirtschaftskommunikationswirtin M. A.), ist Beraterin für Unternehmenskommunikation, Informationsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement bei der uve GmbH für Managementberatung. Die 1988 gegründete uve GmbH ist bundesweit tätig und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Schwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Qualitäts-, Umwelt- und Risikomanagement, Organisationsentwicklung und Projektsteuerung sowohl für die Handwerksbranche als auch für die Ver- und Entsorgungsbranche.


uve GmbH für Managementberatung
Kalckreuthstraße 4
10777 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 – 315 82 566 , Fax: +49 (0) 30 – 315 82 400
a.linz@uve.de, www.uve.de

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