Gefahrstoffe am Bau - leichterer Nachweis verringert Aufwand

News | Frank Kessler | 20.05.2022
Gefahrstoffe am Bau - leichterer Nachweis verringert Aufwand
Foto: Roland Riethmüller

Nicht selten arbeiten die Mitarbeiter in der Bauwirtschaft mit Gefahrstoffen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Berufsgenossenschaft will nun den Unternehmen das Eingeben der Daten erleichtern. Über das Internet kann ein entsprechendes Programm heruntergeladen werden, das Erleichterung beim Erfassen der Daten bringen soll. Denn die Unternehmen sind verpflichtet, diese Daten 40 Jahre lang aufzubewahren.

Gefahrstoffe sind nicht ungefährlich. Daher kann bei der Arbeit viel passieren. Die Spätfolgen sind mitunter erst im Alter zu erkennen. Besonders bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis sich die Folgen bemerkbar machen. Für jeden einzelnen Beschäftigten muss aus diesem Grund ein Gefahrstoff-Verzeichnis geführt werden. In diesem Kontaktnachweis wird die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit des Kontakts mit dem Gefahrstoff festgehalten. Das Unternehmen ist verpflichtet, diese Unterlagen 40 Jahre lang aufzubewahren. Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bekommt der Beschäftigte dieses Verzeichnis ausgehändigt.

Erleichterung zum Umgang mit Gefahrstoffen durch die BG Bau

Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) plant, die Betriebe bei dieser Arbeit zu entlasten. "Die BG Bau möchte es den Unternehmen erleichtern, die Daten einzugeben”, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Präventionsabteilung der BG Bau. “Seit dem 15. März finden sich daher auf unserer Internetseite ein entsprechendes Programm zum Download und weitere Infos. Damit können die Unternehmen den Aufwand ihrer Nachweispflicht verringern." Die Arbeitgeber können die Aushändigungspflicht an die Unfallversicherungsträger übertragen. Eigens für diesen Zweck hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) extra im Jahr 2015 die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Die Unternehmen bekommen so die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten alle relevanten Daten einzugeben. Die ZED speichert diese Daten und kann sie auf Anfrage übertragen. Damit ist dies ein sehr wichtiges Instrument, um Berufskrankheiten-Verfahren wegen Gefahrstoffe zu unterstützen. Durch das Programm der BG Bau wird das Eintragen der Daten erleichtert. Es gibt seit dem 15. März das Programm zum Download und weitere Informationen. Die Nachweispflicht ist für die Unternehmen eine große Herausforderung mit viel Aufwand. Durch das Programm der BG Bau kann diese Nachweispflicht deutlich vereinfacht werden. Die BG Bau betreut mehr als drei Millionen Versicherte in 567.000 Firmen und ist damit eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland.

Aktuelle Kommentare zum Beitrag.
  (Geschrieben von Adalbert Mauch am 23.05.2022 )

Dieses Vorhaben finde ich gut. Es erleichtert allen Seiten die spätere Einschätzung, wie eine berufliche Krankheit sich entwickelt hat und ob Belastbarkeitsgrenzen überschritten wurden.

Ein Problem wird aber noch bleiben bezüglich Vermeidung von Einsätzen mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Oftmals werden Jahre später erst eine Gefährlichkeit entdeckt. Der Umgang mit solchen Stoffen könnte daher undokumentiert bleiben.

Beispielsweise weiß der jugendliche Arbeiter oft erst im Alter, dass seine „ungefährlichen“ Werkstoffe später als krebserregende erkannt wurden. Welcher Bodenleger wusste in seinen jungen Jahren, dass der knapp beschriebene Sack Ausgleichsmasse sogar Asbest enthielt. Damals war eine Deklarationspflicht nicht gegeben! Heute noch werden bei Renovierungsarbeiten solche Erneuerungen fahrlässig angegangen. Da steht der Heimwerker in seiner Arbeit abseits von Aufzeichnungen!

Dieses eine Beispiel steht sicherlich für viele Anwendungen!

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