Erbschaftssteuer bei Immobilien senken

Frank Kessler Erbschaftssteuer bei Immobilien senken
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Beim Vererben von Grundstücken und Immobilien empfiehlt es sich, das Vorhaben gut vorzubereiten, um mögliche Streitigkeiten auszuschließen. Doch auch die Erbschaftssteuer sollte nicht aus dem Blick verloren werden. Die Beachtung einiger Punkte schont deutlich die Finanzen der Hinterbliebenen. Denn es ist nicht nur wichtig, wer die Erbschaft antreten wird, sondern auch, wie vorhandene Vermögenswerte klug hinterlassen werden.

Sowohl wirtschaftlich als auch emotional sind Immobilien von großer Bedeutung. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken um die Vererbung dieser Vermögenswerte zu machen. Immerhin sollen sie in die richtigen Hände fallen und nicht übermäßig von einer zu zahlenden Erbschaftssteuer belastet sein. Mit einigen Vorbereitungen sind große Einsparungen diesbezüglich möglich.

Testament oder Erbfolge?

Die klügste Entscheidung beim Vererben größerer Vermögenswerte ist das Aufsetzen eines Testaments. Es spielt keine Rolle, ob dafür ein Notar in Anspruch genommen wird oder ob der Testator seinen letzten Willen privatschriftlich erstellt, also ohne Beisein Dritter. Letztere Möglichkeit sollte jedoch abschließend mit dem Ort der Erstellung und dem Datum versehen werden. Dazu sagt Lukas Pieczonka, Geschäftsführer von McMakler: "Der Testator muss in seinem Testament die Anweisungen für die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung geben. Er hat die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zur Durchsetzung seines letzten Willens zu ernennen."

Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge in Kraft. Hier sind Erben der ersten Ordnung Kinder und Enkel, während Eltern und Geschwister lediglich in zweiter Ordnung rangieren.

Mit warmen Händen vererben?

Um eine hohe Erbschaftssteuer zu minimieren ist es ratsam, sich umfassend aufklären zu lassen. So kann die Werteinschätzung von Immobilien bares Geld sparen. Das Finanzamt setzt eines von drei Ermittlungsverfahren ein, nämlich das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Je höher der ermittelte Wert ist, desto höher wird die Erbschaftssteuer ausfallen.

Eine Schenkung kann bei größeren Vermögenswerten deutliche Einsparungen an Steuern bringen. Sie empfiehlt sich besonders dann, wenn es mehrere Immobilien zu vererben gilt. Innerhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro kann der Beschenkte alle 10 Jahre neu beschenkt werden, was letztlich große Einsparungen nach sich ziehen kann.

Ein Wort zu Freibeträgen

Am meisten lohnt sich das Vererben von Immobilien, die innerhalb des gesetzlich geregelten Freibetrags liegen. Wird von den Erben ein sachliches Erbe beantragt, wird die Immobilie komplett steuerfrei überlassen, solange sie zur Selbstnutzung ausgewiesen wird. Allerdings muss für die folgenden 10 Jahre der Hauptwohnsitz auf diese Immobilie angemeldet sein. Vermietungen und Verpachtungen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Unter gewissen Umständen ist es möglich, Vermögenswerte so zu vererben, dass die Erbschaftssteuer deutlich niedriger ausfällt. Es ist in jedem Fall ratsam, sich umfassend zu informieren, und die für sich passende Variante auszuwählen.