Ist von Impfschutz die Rede, wird zunächst an das Impfen von Kindern gedacht. Jedoch ist die Impfung auch für Frauen wichtig, die eine Familie planen. Vor der Schwangerschaft sollte in jedem Fall überprüft werden, ob der Schutz gegen Masern, Röteln, Windpocken oder Keuchhusten aufgefrischt werden muss. Denn erkrankt die schwangere Mutter, kann dies das Leben des Ungeborenen gefährden.
Der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz (BGV) informiert in seiner Broschüre „Impfschutz – Empfehlungen für Personen mit geschwächtem Immunsystem“ wann am besten geimpft werden sollte, und welche Infektionskrankheiten die Gesundheit von Mutter und Kind, aber auch Föten, gefährden. Das Informationsmaterial richtet sich zudem an Frauen mit chronischen Erkrankungen und solche, die Medikamente einnehmen, welche das Immunsystem beeinträchtigen.
Impfen zum Schutz schwerer Schädigungen
Erkrankt eine schwangere Frau in den ersten vier Wochen an Röteln, so liegt das Risiko schwerer Organschädigungen beim Fötus bei 50 – 60 Prozent. Varizellen sind Erreger, die Windpocken auslösen. Sie können fünf Tage vor der Geburt und zwei Tage danach eine tödliche Bedrohung für den Säugling darstellen. Eine Impfung gegen beide Krankheiten wird mit sogenannten Lebendimpfstoffen durchgeführt. Eine geringe Menge lebender Erreger wird zur Bildung von Antikörpern verabreicht. Gerade bei diesem Impfschutz sollten Frauen etwa vier Wochen warten, bevor sie schwanger werden. Trotz dieser Empfehlung weisen mehrere Hundert dokumentierte Impfungen nicht auf ein gesteigertes Risiko einer Fehlbildung am Fötus hin, falls bereits eine Schwangerschaft während des Impfens bestand. Ein Schwangerschaftsabbruch muss also nicht erwogen werden, falls der Impfschutz versehentlich aufgefrischt wurde, während die Frau bereits schwanger ist.
Keuchhusten erfordert Impfschutz für ganze Familie
Erst nach zwei Monaten können Säuglinge gegen Keuchhusten geimpft werden. Darum empfiehlt es sich, dass sowohl die Mutter, als auch nahe Verwandte sich gegen den Erreger dieser Erkrankung impfen lassen. Denn eine Superinfektion mit dem Erreger einer bakteriellen Lungenentzündung tritt in etwa 10 Prozent aller Fälle auf, und diese kann sogar tödlich enden.
Anders als bei der Impfung gegen Windpocken und Röteln wird beim Keuchhusten ein Todimpfstoff verwendet. Das bedeutet, dass sich die werdende Mutter bereits ab dem vierten Schwangerschaftsmonat vorbeugend impfen lassen kann, ohne das ungeborene Kind zu gefährden.
Besonders in Zeiten, in denen der Impfschutz wiederholt in der Presse diskutiert wird, sollten die Risiken und Gefahren sorgfältig erwogen werden. Um Spätfolgen von Erkrankungen, die durch das Impfen hätten verhindert werden können, auszuschließen, ist es unerlässlich, diesbezüglich verantwortungsvoll zu handeln.