Sorgerecht, Aufenthaltsrecht, Umgangsrecht – was ist das?

Das Sorgerecht ist das Recht, welches der Mensch hat, der das Kind sein Eigen nennt und damit auch die volle Verantwortung darüber hat. Im Umgangssprachlichen ist das Sorgerecht auch die elterliche Sorge, die von den Elternteilen getragen werden muss, die offiziell für das Sorgerecht eingetragen sind.
Damit ist jedoch nicht ausschließlich die Sorge um die Kinder gemeint, sondern auch die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Somit umfasst die elterliche Sorge die ganzen rechtlichen Beziehungen zwischen den Elternteilen und den Kindern inklusive aller Rechte und Pflichten. Diese gehen mit der Erziehung und der Pflege des Kindes einher.
Das Aufenthaltsrecht ist nach deutscher Definition eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von Ausländern, die ausreisepflichtig sind. Somit stellt dieses Recht keinen Aufenthaltstitel dar. Im Aufenthaltsgesetz §60a ist geregelt, wer eine Duldung dessen erhält und bekommt. Diese Bescheinigung sorgt dafür dem Betroffenen zu bescheinigen, dass die bestehende Ausreisepflicht für diesen Zeitraum nicht in Kraft treten wird und somit in diesem Zeitraum davon abgesehen wird.
Mit der Gesetzesänderung vom 1.7.1998 wurden das Sorgerecht und das Umgangsrecht geändert. Hierdurch wollte der Gesetzgeber darauf hinweisen, dass der Umgang an sich nicht bloß ein Recht bzw. eine Pflicht der Eltern ist. Es ist vielmehr als ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen anzusehen, da diese auch nicht zu kurz kommen dürfen.
Besonders nach einer Trennung oder nach einer Scheidung soll der Kontakt zu den Eltern dadurch gefördert werden. Dies betrifft besonders die Menschen, die dem Kind besonders nahe stehen. Die Eltern sind dadurch auch verpflichtet, den Kindern diesen Umgang zu ermöglichen.