Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel seiner Leistung nachzubessern. Sowiesokosten gehören jedoch nicht zu den mängelbedingten Kosten, sie sind dem Auftragnehmer zu vergüten, wenn er die Mängelbeseitigung durchführt oder aber bei Ersatzvornahme von den Mängelbeseitigungskosten abzuziehen.
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