Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung ist die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, den zuvor vereinbarten Vertrag verpflichtend einzugehen.
Der Vertrag muss zu den vereinbarten Konditionen durchgeführt werden und der Auftraggeber hat allen damit verbundenen Pflichten nachzugehen. Nach DIN 69905 ist die Auftragsbestätigung jedoch nur die Mitteilung über die Annahme eines Auftrages.
Die Auftragsbestätigung ist nach dem deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur. Sie ist demnach lediglich eine Willenserklärung, meist in schriftlicher Form. Weichen bei der Auftragsbestätigung des Vertrages die Ist-Vereinbarungen von den Soll-Vereinbarungen ab, so entsteht ein neues Vertragsangebot, aber kein rechtswirksamer Vertrag. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer oder der Auftraggeber den Preis ändert, die Spezifikation der Güter ändert oder wenn auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.
Schweigt bei einer Auftragsbestätigung ein Nicht-Kaufmann zu einer Veränderung der zuvor vereinbarten Konditionen, so ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
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