Nerviger Sicherheitseinbehalt? Gewährleistungsbürgschaft hilft

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Immer mehr Kunden von Bauhandwerkern verlangen einen Sicherheitseinbehalt für den Fall, dass sie Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen und der Handwerker in der Zwischenzeit insolvent gegangen ist. Dieser Einbehalt kostet Bauhandwerker allerdings Liquidität bis zur finanziellen Schieflage. Abhilfe schafft unter Umständen eine Gewährleistungsbürgschaft.Viele Bauhandwerker kennen das Problem: Arbeit erledigt, Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden erledigt, und trotzdem bekommt man nicht den vollen vereinbarten Lohn bezahlt. Schuld ist der Sicherheitseinbehalt, den vor allem gewerbliche Auftraggeber und Kunden der öffentlichen Hand immer zunehmend einfordern – für den Fall, dass an dem Werk während des Zeitraums der Gewährleistung ein Mangel zu beklagen und der Handwerker zwischenzeitig insolvent geworden ist. „Das wird immer öfter verlangt“, sagt Versicherungsmakler Ulf Papke aus Münster. Sein Tipp: Bauhandwerker können alternativ zum Sicherheitseinbehalt eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen und damit den Einbehalt eines Rechnungs-Teilbetrags vermeiden.Sicherheitseinbehalt: Gut für den Kunden, schlecht für den Handwerker?Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sieht ausdrücklich vor, dass Auftragnehmer und Auftraggeber die Sicherheitsleistung für Gewährleistungsansprüche nicht nur als Rechnungseinbehalt gestalten können, sondern das eben auch in Form einer Bürgschaft tun können. Aus Sicht des Kunden ist der Einbehalt eine gute Sache, für den Handwerker belastet er vor allem die eigene Liquidität. Bis zu fünf Prozent der Auftragssumme kann die Sicherheitsleistung betragen.Wie sich dieser Sicherheitseinbehalt auswirkt, verdeutlicht ein Rechenbeispiel: Fünf Prozent Einbehalt machen bei einem kleinen mittelständischen Handwerksbetrieb mit 500.000 Euro Umsatz pro Jahr bereits satte 25.000 Euro aus, die erst mit einer mehrjährigen Verzögerung hereinkommen. Nach der VOB ist die Auszahlung des Sicherungseinbehalts nach zwei Jahren fällig, häufig vereinbaren die Vertragsparteien aber eine Zahlung erst nach dem Ablauf der vier- bis fünfjährigen Gewährleistungsdauer. Wenn tatsächlich sämtliche Auftraggeber den Sicherheitsseinbehalt geltend machen, laufen bei einer Gewährleistungsdauer von vier Jahren vier Mal 25.000 Euro auf, bevor der Handwerker die ersten Einbehalte nach dem Ablauf der Gewährleistung ausgezahlt bekommt. Damit entsteht in dem Rechenbeispiel ein Sockel von 100.000 Euro, den das Unternehmen an dauerhaften Außenständen durchschleppen muss.Trotz der derzeit guten Auftragslage im Bauhandwerk können nur die wenigsten Firmen einen solchen Betrag aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Finanzierung über die Bank in Form eines Kredits ist meist teuer und schränkt obendrein den Finanzierungsrahmen für andere Kredite ein. Alternativ bieten Banken Garantien oder Bürgschaften an. „Früher waren Bankbürgschaften üblich. Mittlerweile wollen die Banken sie aber eigentlich gar nicht mehr gerne geben“, sagt Bürgschaftsexperte Papke. „Hintergrund sind die verschärften Regulierungsvorschriften für Banken, denen zufolge die Kreditinstitute solche Bürgschaften mit Eigenkapital unterlegen müssen.“ Weiterer Nachteil der Bank-Variante: Die Bürgschaften werden auf die Gesamtkreditlinie angerechnet, beeinflussen also die Bonität negativ und verschlechtern damit die Konditionen für andere Kredite.Gewährleistungsbürgschaften als AlternativeEine vergleichsweise günstige Alternative sind Gewährleistungsbürgschaften von Versicherern. Diese spezielle Form der Kautionsversicherung können die Vertragsparteien anstelle eines Sicherheitseinbehalts vereinbaren. Eine solche Bürgschaft funktioniert im Prinzip wie folgt: Der Bauhandwerker nimmt einen Auftrag an, beispielsweise über 30 000 Euro, der Kunde verlangt eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent. Die 1500 Euro behält der Kunde nun aber nicht ein. Stattdessen vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Handwerker dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft seiner Versicherung in der gleichen Höhe vorlegt. Muss der Kunde nun tatsächlich im Gewährleistungszeitraum einen Mangel geltend machen und der Handwerk ist zwischenzeitig insolvent geworden, kann sich der Kunde an die Versicherung wenden. Entsprechend ersetzt die Bürgschaft den Sicherheitseinbehalt. Positiver Effekt für den Bauhandwerker: Er kann ohne Verzögerungen unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrags den vollen Rechnungsbetrag vom Kunden einfordern und verbessert damit spürbar seine Liquidität.Bedingung für eine Gewährleistungsbürgschaft ist allein eine ausreichende Bonität des Bauhandwerkers, die die Versicherung im Vorfeld prüft. Der Handwerker muss dann in der Regel nicht für jeden Auftrag eine neue Bürgschaft beantragen, stattdessen wird eine sogenannte Bürgschaftslinie eingeräumt, bis zu der die Versicherung bürgt. Der Handwerker bekommt dann für jeden einzelnen Auftrag die Bestätigung über den benötigten Betrag, den der Handwerker zum Nachweis an seinen Kunden aushändigen kann. Es komme so gut wie nie vor, dass Kunden eine solche Bürgschaft ablehnen, sagt Bürgschaftsmakler Papke: „Die gängigen Anbieter sind allesamt große Versicherer und im Markt bekannt.“ Schließlich ist eine Bürgschaft nur so viel wert wie der Bürge. Der Anbieter Euler Hermes etwa schneidet mit seinem Rating von AA- deutlich besser ab als so manche Bank.Kosten und AnbieterDie Kosten für die Bürgschaft liegen je nach Höhe in der Regel zwischen 0,8 und 2,5 Prozent pro Jahr, und damit niedriger als vergleichbare Bankbürgschaften mit zwei bis vier Prozent. Generell gilt: Je höher die Bürgschaftslinie, desto niedriger der Zins. Beim Spezialversicherer VHV etwa beginnt der Bürgschaftsrahmen bei 10.000 Euro für 250 Euro im Jahr, 2,5 Millionen Euro gibt es für 16.000 Euro, umgerechnet rund 0,64 Prozent. Benötigen Bauhandwerker einen höheren Bürgschaftsrahmen, kann es sinnvoll sein, die Versicherung zu splitten und auf mehrere Anbieter zu verteilen. „Bei Bürgschaftsrahmen deutlich über 100.000 Euro verlangen die Versicherungen häufig Sicherheiten. Wenn man mehrere Anbieter richtig kombiniert, umgeht man dieses Problem“, sagt Papke. Das gleiche gilt für große Einzelaufträge: Bei einigen Produkten im Markt ist die maximale Höhe für einen einzelnen Auftrag innerhalb eines Bürgschaftsrahmens begrenzt. „Auch in einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die Bürgschaft auf mehrere Anbieter aufzuteilen“, sagt Papke. Anbieter wie die Axa bieten ebenfalls spezielle Bürgschaften fürs Baugewerbe an, ebenso der Kreditversicherer Euler Hermes. „Die konkreten Tarife richten sich neben der Höhe des Bürgschaftsrahmens auch maßgeblich nach der Bonität des Kunden“, sagt Yonne Heijmans, Leiterin der Sparte Kautionsversicherung und Bürgschaftsexpertin bei Euler Hermes. Während Bauhandwerker bei Standard-Tarifen meist die eingeräumte Bürgschaftslinie zahlen, gibt es bei größeren Volumen auch Modelle, bei denen der Anbieter die Kosten nach der Höhe der tatsächlich benötigten Bürgschaften berechnet.Weiterer Vorteil: Der Handwerker muss sich keine Gedanken um eine mögliche Insolvenz des Auftraggebers machen. Auch dieser Fall ist schließlich denkbar und in der Baubranche keine Seltenheit. Hat der Kunde nun eine Sicherheitsleistung einbehalten, fällt diese möglicherweise in die Insolvenzmasse und der Handwerker bekommt sein Geld, wenn überhaupt, nur teilweise und mit hohem Aufwand zurück. Streng genommen sollte diese Situation gar nicht eintreten. Denn die VOB schreibt vor, dass der Kunde Sicherheitseinbehalte auf ein so genanntes Sperrkonto einzahlen muss, auf das nur Kunde und Auftragnehmer gemeinsam Zugriff haben. Wichtiger Nebeneffekt: Geldbeträge auf einem Sperrkonto fallen nicht in die Insolvenzmasse. In der Praxis richten viele Kunden faktisch kein Sperrkonto ein und zahlen das Geld schlicht auf ihr Konto ein. „Mit einer Gewährleistungsbürgschaft schließen Bauhandwerker das Risiko aus, dass sie bei einer Insolvenz des Auftraggebers den Sicherheitseinbehalt nicht ausgezahlt bekommen“, sagt Papke. Autorenhinweis Das Baubüro Magazin ist eine unabhängige Publikation der Kammann Rossi GmbH. Unser Redaktionsteam liefert stets aktuelle und praktisch verwertbare Hintergrundinformationen, Arbeitsmaterialien und Tipps, die Bauhandwerkern und kleineren Bauunternehmern dabei helfen, ihr wirtschaftliches Handeln zu optimieren und ihre Liquidität im Tagesgeschäft zu sichern.Wir wissen, dass das Geschäft nicht immer leicht ist und dass Sie nicht Handwerker geworden sind, um Ihre Zeit im Büro zu verbringen. Deshalb sammeln wir alle Informationen, die Ihnen diesen Teil des Arbeitsalltags erleichtern, so dass Sie mehr Zeit dort verbringen können, wo Sie eigentlich sein möchten: auf der Baustelle.Kammann Rossi GmbH, Maria-Hilf-Straße 15-17, 50677 KölnTelefon: 0221-976541-0, Telefax: 0221-976541-52, http://www.kammannrossi.de

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