Gerade im SHK-Handwerk ist es immer noch problematisch, wenn der Kunde Mängel beanstandet, die maßgeblich auf das verarbeitete Material zurückzuführen sind. Denn schließlich verarbeitet der Handwerker Bauprodukte, die möglicherweise schon beim Erwerb mit Mangeln behaftet sein können. Die Gewährleistung und ihre Kosten hat in vielen Fällen der Handwerksbetrieb allein zu tragen.