Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zum Ende des letzten Jahres eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Damit wurde eine Sonder-Genehmigung erteilt, quasi unabhängig vom Gewicht der Batterien, Transporter mit einem Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen auch mit einem PKW-Führerschein führen zu dürfen.