Arbeitsschutzkleidung erstmals mit Widerrufsrecht

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Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Firma Ixkes Industrieverpackung e.K., spezialisiert auf den Vertrieb von Schutzkleidung und Arbeitsschutzartikel, bringt ein echtes Novum auf den Markt. Während man Arbeitskleidung bisher nicht zurückgeben oder umtauschen konnte, ist dies nun möglich. Ixkus gewährt seinen Kunden ein Recht auf Widerruf der getätigten Bestellung. Damit erkennt das Unternehmen die Notwendigkeit, dass Betriebe die Möglichkeit brauchen, Arbeitskleidung zu testen und gegebenenfalls auch retournieren zu können. Arbeitskleidung muss gut sitzen, um den nötigen Schutz zu bieten und muss dabei aber auch bequem sein. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Betriebe die bestellten Artikel auf ihre Passform u.a. ausprobieren können.

Üblicherweise gewähren Arbeitskleidung -Ausstatter weder ein Umtausch- noch Rückgaberecht beim Kauf ihrer Produkte. Dabei wird Arbeits- und Schutzkleidung „auf gut Glück“ bestellt. Gerade bei Artikeln wie Sicherheitsschuhen kann man aber nicht immer von Gegebenheiten, wie der normalen Schuhgröße, auf den Sitz und Komfort der Arbeits- und Schutzkleidung schließen. Nur eine persönliche Anprobe kann sicherstellen, dass die Kleidung auch die richtige ist. Deshalb schafft Ixkes nun die Möglichkeit, dass Unternehmen nach Bestellung ein 30-tägiges Widerrufsrecht haben. Dabei bleibt es den Betrieben auch freigestellt, ob sie gleich mehrere Artikel, beispielsweise in verschiedenen Größen, ordern. Durch das Widerrufsrecht können sie die nicht optimalen Waren wieder zurückgeben.

Neben diesem Kundenservice bietet Ixkes jedem Kunden auch die Option des Rechnungskaufes an. Dies ist sogar bei Neukunden problemlos möglich. Die Zahlungsfrist beträgt hier großzügige 30 Tage.

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