Nicht ohne Winterreifen bei Eis und Schnee fahren

Nicht ohne Winterreifen bei Eis und Schnee fahren
Foto: HUK-COBURG

Der Winter ist angebrochen und kündigt sich mit Bodenfrost an. Spätestens jetzt muss über den Kauf von Winterreifen nachgedacht werden. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, der kann bei einem Unfall mit Konsequenzen beim Versicherungsschutz rechnen. Außerdem muss bei einer winterlichen Bereifung auch die Höchstgeschwindigkeit der Reifen beachtet werden, denn die entspricht nicht immer der maximalen Höchstgeschwindigkeit des Autos.

Aufgrund der sinkenden Temperaturen herrscht immer öfter Bodenfrost. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Zwar gibt es keine Pflicht zur Winterbereifung, aber die Straßenverkehrsordnung fordert, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Ausrüstung den Wetterverhältnissen anpassen müssen. Das gilt verbindlich bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und anderen wetterbedingten Gegebenheiten.

Was unterscheidet einen Sommerreifen von der Bereifung im Winter?

Das Profil des Reifens ist so konstruiert, dass die Fahreigenschaften bei Schnee und Eis besser sind, als bei Sommerreifen. Diese Bereifung für den Winter ist am alpinen Symbol zu erkennen. M+S-Reifen sind nicht in jedem Fall ausreichend. Damit sie als wintertauglich durchgehen, müssen sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregel gilt bis zum 30. Dezember 2024. Wer nicht auf die Winterbereifung umstellt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und Punkte in Flensburg. Bei einer Verkehrsgefährdung werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Den Halter kann es ebenso treffen, wie den Fahrer. Lässt dieser eine falsche Bereifung zu, dann kostet ihn das 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Ohne Winterreifen ist der Versicherungsschutz gefährdet

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, der riskiert seinen Versicherungsschutz. Das ist besonders dann der Fall, wenn es zu einem Unfall kommt. Besonders schlimm wird es, wenn der Schneematsch schon seit mehreren Wochen für Behinderungen im Straßenverkehr gesorgt hat. Selbstverständlich übernimmt eine Kfz-Versicherung immer den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers. Wer jedoch ohne Winterreifen gefahren ist, kann auch im Nachhinein mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. Das gilt auch für das Unfallopfer. Lässt sich beweisen, dass der Unfall auf eine falsche Bereifung zurückzuführen ist, muss auch das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Versicherung übernimmt in dem Fall nicht den Schaden komplett. Kommt es noch zusätzlich zu Personenschäden, dann ist die Lage besonders prekär.

Achtung: Höchstgeschwindigkeit beachten

Mit Winterreifen gilt unter Umständen eine andere Höchstgeschwindigkeit, die nicht mit der eigentlichen Höchstgeschwindigkeit des Wagens übereinstimmt. Das Problem besteht darin, dass diese Reifen weicher sind. Fährt der Autofahrer schneller, können sich diese erhitzen und platzen. Deshalb sollte die Höchstgeschwindigkeit der Reifen auf dem Armaturenbrett vermerkt werden. Ein wichtiger Punkt zum Schluss. Der Gesetzgeber schreibt eine Profiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Zur eigenen Sicherheit wird aber zu vier Millimeter geraten.

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