Kfz-Steuerbescheid – wenn leichte Nutzfahrzeuge als PKW versteuert werden

Derzeit verschickt der Zoll den aktuellen Kfz-Steuerbescheid. Doch es häufen sich Fälle, in denen leichte Nutzfahrzeuge von Handwerkern als PKW eingestuft werden, obwohl sie zulassungsrechtlich als LKW gelten. Auch steuerlich wurden sie bisher als Nutzfahrzeuge behandelt. Mit dieser Neueinstufung werden jährlich mehrere Hundert Euro mehr pro Fahrzeug fällig. Wer betroffen ist, sollte innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Bisher galten die Nutzfahrzeuge der Handwerker als LKW. Doch der Zoll hat diese Fahrzeuge nun als PKW eingestuft. Für die betroffenen Handwerker bedeutet dies Mehrkosten von mehreren Hundert Euro im Jahr. Dabei galten diese Fahrzeuge zulassungsrechtlich bisher als LKW. Wer davon betroffen ist, sollte innerhalb eines Monats gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Der Grund für diese Neuregelung ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012. Das eigentliche Ziel war es, für Pick-ups die steuerliche Begünstigung einzuschränken. Sollten die PKWs der Handwerker überwiegend zur Personenbeförderung genutzt werden, dann sollen dafür PKW-Steuern gezahlt werden.

Massenhaft korrigierte Steuerbescheide werden verschickt

Seit Ende 2018 verschickt der zuständige Zoll nun korrigierte Steuerbescheide. Die Ursache dafür ist ein geändertes EDV-Programm. Problematisch ist nur, dann nun auch Nutzfahrzeuge mit Doppelkabinen als Pkw besteuert werden. Ohne den Sachverhalt zu prüfen, werden diese Änderungen aufgrund automationsgestützter Angaben der Straßenverkehrsbehörde umgesetzt. Betroffene sollten deshalb innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheids Einspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren ist nicht mit Kosten verbunden. Dabei ist entscheidend, ob das betreffende Fahrzeug hauptsächlich als Nutzfahrzeug oder als Fahrzeug zur Personenbeförderung genutzt wird. Wichtig ist dabei das Verhältnis der Ladefläche zum Rest des Fahrzeugs. Wenn die Ladefläche überwiegt, dann kann man davon ausgehen, dass das Fahrzeug auch weiterhin als Nutzfahrzeug eingestuft wird. Wer gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen will, der sollte Fotos von dem Fahrzeug als Nachweis beilegen.

Vor allem Pick-ups von neuem Kfz-Steuerbescheid betroffen

Für Besitzer von Pick-ups mit mehr als drei Sitzplätzen mit Gurten und einer verglasten Doppelkabine müssen dann deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das kann mehrere Hundert Euro jährlich ausmachen. Wer leichte Nutzfahrzeuge in seinem Fuhrpark hat, sollte sich seinen Steuerbescheid genau ansehen. Es bleiben nur vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Ansonsten müssen die Handwerker mit diesen Fahrzeugen deutlich mehr Steuern zahlen als bisher.

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