Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte aus Papier, künftig werden keine neuen Karten mehr verschickt. Für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet dies: Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch im kommenden Jahr 2011.
Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.
In der Übergangszeit im Jahr 2011 stellt sich eine Reihe von Fragen, die nachfolgend beantwortet werden:
1. Was ist zu tun, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber liegt?
Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
2. Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer in 2011 den Arbeitgeber wechselt?
Die Arbeitnehmer fordern ihre Lohnsteuerkarte 2010 von ihrem bisherigen Arbeitgeber an und händigen sie dem neuen Arbeitgeber aus.
3. Was geschieht mit der Steuerklasse und den eingetragenen Freibeträgen?
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 abweichen.
Beispiel: Wurde eine Ehe in 2010 geschieden und sind somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen.
Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, können Arbeitnehmer beim Finanzamt jedoch beantragen, die Freibeträge herabzusetzen.
Beispiel: Aufgrund eines Wohnortwechsels sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahr 2011 geringere Fahrtkosten anzusetzen als im Jahr 2010.
4. Wo bekommt man eine Lohnsteuerkarte, wenn man noch keine besitzt?
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
5. Wer ist künftig für die Änderung der Lohnsteuerdaten zuständig?
Bereits ab dem Jahr 2011 wird unmittelbar das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner sein, wenn es um Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie um deren Änderungen geht. Hinsichtlich der Meldedaten (z.B. Familienstand oder Geburt eines Kindes) bleibt es allerdings bei der Zuständigkeit der Gemeinden.
Autorenhinweis
Der Autor Jörn Brüggemann, Steuerberater und Rechtsanwalt ist Partner der Sozietät Brüggemann Trimpop Kregovski, Steuerberater / Rechtsanwälte in Hamburg. Die Kanzlei bietet Unternehmen aus dem Bauhandwerk umfassende Beratung einschließlich aussagekräftiger Buchführung mit Kostenrechnung. Die Kanzlei ist Mitglied im Verband der Wirtschafts- und Steuerberatungsstellen im Handwerk Norddeutschlands e.V.
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