Die 5 größten Fehler in der Krise des Unternehmens

Wankelmut und Unsicherheit begleiten Unternehmer, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Dabei fällt auf, dass nahezu immer die gleichen Fehler gemacht werden. Dieses führt dann dazu, dass strafbewährte Handlungen ausgeführt werden oder aber der Weg in die Insolvenz unnötig schwer und zuweilen gar unmöglich gemacht wird. Folgende fünf Fehler sind nur ein Auszug dessen, was Unternehmer immer wieder verkehrt machen und im Rahmen einer fachgerechten Beratung vermieden werden könnte.

1. Fehler: Zahlung von Löhnen

Aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern werden bei Zahlungsproblemen sehr häufig die Nettolöhne ausgezahlt, aber für die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht mehr genügend finanzielle Mittel vorhanden. Aus moralischer Sicht sicherlich verständlich, aber leider sieht die Gesetzgebung das anders. Wer so handelt macht sich nämlich strafbar, da es sich hierbei um Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt handelt (§266a StGB).

Wer sich in einer solchen Situation befindet, hat zwei Möglichkeiten. Entweder der Nettolohn wird anteilig soweit gekürzt, dass auch die (ebenso verkürzten) Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden können oder aber es wird wenigstens der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung (rund 50 Prozent) gezahlt und auch so auf der Überweisung vermerkt.

2. Fehler: Kurz vor Insolvenzantrag wird eine neue Firma gegründet

Hier handelt es sich um einen der häufigst vorkommenden Fehler. Der Unternehmer merkt, dass er aus der Situation nur noch mit Hilfe eines Insolvenzantrags heraus kommt. Aus Unsicherheit vor den kommenden Verfahren, wird auf dem Ehepartner oder anderen Personen eine neue Firma gegründet und sämtliche Vermögenswerte dorthin übertragen. Unabhängig davon, dass es strafbar, sowohl für den Unternehmer als auch demjenigen der ihn hilft, ist es zudem noch unsinnig.

Der Insolvenzverwalter hat mit der Anfechtung im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein mächtiges Instrument. Er kann unter Umständen bis zu 10 Jahren rückwirkend solche Handlung rückabwickeln.

3. Fehler: Es werden schnell noch Rechnung von einzelnen Gläubigern bezahlt

Kurz vor Insolvenzantrag möchten nicht wenige Unternehmer noch schnell den ein oder anderen Gläubiger seine alten Rechnung begleichen. Häufig sind auch hier moralische Aspekte der Hintergrund. Es nutzt aber weder dem Gläubiger noch dem Schuldner etwas. Zahlungen, die in einer insolvenznahen Situation geleistet wurden, können und werden durch den zukünftigen Insolvenzverwalter angefochten und zurück zur Insolvenzmasse gezogen.

4. Fehler: Aufnahme von weiteren Krediten

In Krisensituationen neigt der Mensch dazu, nach jedem ihn sich bietenden Strohhalm zu greifen. Das ist allzu verständlich und aus emotionaler Sicht auch nachvollziehbar. Wer aber, um sich einen Kredit zu „erschleichen“, falsche oder unvollständige Angaben macht, findet sich sehr schnell im strafbaren Rahmen wieder. Nicht selten folgt später eine Anzeige wegen so genannten Eingehungsbetrug. Unter Umständen kommt es gar dazu, dass man für die nächsten drei Jahre keine Restschuldbefreiung mehr beantragen kann und somit der Weg, sich über die Insolvenz zu entschulden, versperrt ist.

5. Fehler: Man verkauft seine GmbH für einen Euro und gibt die Geschäftsführung ab

Zunächst mal ist es kein Fehler, kurz vor Insolvenzantrag die Geschäftsführung abzugeben. Schließlich verschlechtert sich (aus unerklärlichen Gründen) auch die Bonitätsauskunft des Geschäftsführers der insolventen Firma. Aber vielen wird dabei suggeriert, dass man damit auch aus der kompletten Haftung für beispielsweise Insolvenzverschleppung raus ist. Dem ist natürlich nicht so. Der (ehemalige) Geschäftsführer ist für alles haftbar zu machen, was bis zu seinem Ausscheiden passiert ist. Man sollte sich daher keinesfalls auf heilvolle Versprechen dubioser Anbieter verlassen.

Zusammengefasst ergibt sich, dass die Zeit vor einem unvermeidbaren Insolvenzantrag einen Spaziergang im Minenfeld gleicht.   Wer sich in einer insolvenznahen Situation befindet, sollte sich daher unbedingt professionelle Hilfe holen.

 

Autorenhinweis

Thorsten Falk, Jahrgang 1973, ist seit dem Jahr 2000 in unterschiedlichen Positionen in der Insolvenz- und Sanierungsberatung von Unternehmen tätig. Er ist Autor des Buches „Die 100 wichtigsten Fragen zur Insolvenz“, welches exklusiv nur über ihn bezogen werden kann. Er firmiert unter FALK Wirtschaftsberatung in Köln und führt Beratungen in ganz Deutschland durch.


FALK Wirtschaftsberatung
Inh.: Thorsten Falk
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