Die Beteiligung von Mitarbeitern ist ein bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktiziertes Instrument. Oftmals wird jedoch übersehen, dass auch kleinere Unternehmen die sich aus einer Mitarbeiterbeteiligung ergebenden Positiveffekte gewinnbringend nutzen können.
Der Nutzen einer Mitarbeiterbeteiligung kann sehr unterschiedlicher Art sein. Zu differenzieren sind Effekte auf den Ebenen Personalwirtschaft (z.B. höhere Motivation, stärkere Mitarbeiterbindung und Zusatzargumente bei der Gewinnung von Fachkräften), Produktion (z.B. durch kostensparendes Arbeiten oder höhere Kundenorientierung), Finanzen (z.B. durch die Stärkung des Eigenkapitals, Einsparung von SV-Anteilen oder einer Ratingverbesserung) oder Strategie (z.B. Aufbau einer Nachfolgeregelung). Welche Effekte in welchem Maße zur Geltung kommen ist abhängig von der gewählten Form der Beteiligung und der Unternehmenskultur des Handwerksbetriebes.
Das Spektrum der Beteiligungsformen ist sehr groß. Aus diesem Grunde bietet sich auf einer ersten Ebene an, zwischen einer Beteiligung am Erfolg und einer Kapitalbeteiligung zu differenzieren.
Die gängigste Form der Erfolgsbeteiligung ist diejenige, die den Unternehmensgewinn zu Grunde legt. Im Regelfall gestaltet sich der Modellaufbau folgendermaßen: Überschreitet der Gewinn des Handwerksbetriebs eine festgelegte Mindestgröße, erfolgt eine Ausschüttung an die Belegschaft. Die Höhe des Ausschüttungsanteils kann auf einer Entscheidung der Unternehmensleitung beruhen, sich aus einem fixen Faktor ergeben (z.B. 10% des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) oder aus einem gleitenden Faktor ermittelt werden (z.B. 5-15% des Unternehmensergebnisses). Der Kreis der am Erfolg berechtigten Mitarbeiter und der Verteilungsschlüssel können auf Grundlage des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes frei definiert werden.
Neben einer Beteiligung am Erfolg können Handwerkbetriebe ihren Mitarbeitern auch eine Kapitalbeteiligung anbieten. In kleineren Unternehmen werden meist Beteiligungsformen verwendet, die die bisherige Entscheidungsfreiheit der Unternehmensleitung nicht verändern. Dies ist im Falle des Mitarbeiterdarlehens, einer Genussrechtsbeteiligung oder der Stillen Beteiligung der Fall. Genussrecht und Stille Beteiligung können in mezzaniner Form ausgestaltet werden. Dies bringt mit sich, dass die Mitarbeitereinlage als betriebswirtschaftliches Eigenkapital angerechnet werden kann, was das Unternehmensrating positiv beeinflusst.
Denkbar ist aber auch, wo es gewollt ist, die Mitarbeiter am Stammkapital zu beteiligen, d.h. sie zu GmbH oder GbR-Gesellschaftern z.B. im Rahmen der Nachfolge werden zu lassen.
Die Einlage der Beschäftigten in das Unternehmen kann aus dem Vermögen des Mitarbeiters oder einer vorgeschalteten Erfolgsbeteiligung resultieren. Oftmals kommen aber auch steuerliche Förderinstrumente zum Einsatz, die für den Handwerksbetrieb und den Mitarbeiter positiv wirken. Die Instrumente basieren auf dem § 3 Ziffer 39 EStG einerseits und dem 5. VermBG andererseits.
§ 3 Ziffer 39 EStG erlaubt es dem arbeitgebenden Unternehmen, eine Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern mit bis zu € 360 pro Kopf und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zu bezuschussen. Das Angebot muss jedoch allen Mitarbeitern unterbreitet werden, die länger als ein Jahr beim Handwerksbetrieb beschäftigt sind. Die Höhe der Zuwendung muss jedoch nicht für alle identisch sein. So können Führungskräfte z.B. einen höheren Zuwendungsanteil erhalten als im Range nachfolgende Mitarbeiter.
Das 5. VermBG bezuschusst Beteiligungen am Unternehmen über die Auszahlung einer 20%igen Sparzulage nach Ablauf einer Anlagefrist von sechs Jahren. Der maximale VL-Anlagebetrag pro Jahr beträgt € 400. Zudem dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Fazit: Die Mitarbeiterbeteiligung ist auch für Handwerksbetriebe ein sinnvolles Instrument, das bei sorgfältiger und durchdachter Ausgestaltung viele Vorteile mit sich bringen kann. Die zur Verfügung stehenden Förderkomponenten sollten im Rahmen der Modellgestaltung auf jeden Fall genutzt werden.
Autorenhinweis
Stefan Fritz, geschäftsführender Gesellschafter der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, berät seit einem Jahrzehnt bundesweit mittelständische Unternehmen aller Branchen auf den Gebieten Mitarbeitervergütung und Mitarbeiterbeteiligung. Über die Inhalte der Instrumente informiert er regelmäßig in Seminaren. Zusammen mit Prof. Hans-Jürgen Schneider ist er Autor des Buches „Erfolgs- und Kapitalbeteiligung: Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer“, das zwischenzeitlich in der 7. Auflage vorliegt. Darüber hinaus veröffentlicht Herr Fritz regelmäßig Beiträge in unterschiedlichen Fachmagazinen.
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