Asbest – ein gefährlicher Baustoff
Kein Baustoff hat so viel „Staub“ aufgewirbelt wie Asbest. Heute darf Asbest nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang mit dem Baustoff zu hohen Faserfreisetzungen führen und dabei Beschäftigte, aber auch unbeteiligte dritte Personen gefährden.
Was macht Asbest so gefährlich?
Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest ist immer gegeben, wenn Asbest zu lungengängigen kleinen Fasern zerrieben oder aufgespalten und in dieser Form eingeatmet wird.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Asbest zweierlei auf unseren Körper wirken kann:
- Erzeugung von Narbengewebe (fibrogener Effekt)
- Krebserzeugung (karzionogener Effekt)
Es kann dabei auch zu einer Kombination beider Effekte führen.
In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom Oktober 1997, zuletzt geändert im Dezember 2014, sind folgende Krankheiten aufgeführt, die durch den falschen Umgang mit Asbest ausgelöst werden können:
- Asbeststaublungenerkrankungen (Asbestose)
- Lungenkrebs
- Kehlkopfkrebs
- Rippen- oder Bauchfellkrebs
Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahren gilt in Deutschland ein umfassendes Asbestverbot, wie inzwischen in den meisten Industrieländern. Die Folgen der Anwendung dieses Materials sehen Lungenfachärzte bei Ihren Patienten jedoch noch immer – sogar zunehmend. Denn vom Kontakt mit dem gefährlichen Baustoff bis zum Auftreten erster Symptome verstreichen oft viele Jahre.
Im Folgenden geben wir Hinweise, auf was der Betrieb beim Umgang mit Asbest achten muss und welche konkreten Schritte er einhalten soll.
Wie geht man richtig vor?
Sie sollten in Ihrem Betrieb folgende organisatorische Maßnahmen einhalten, um den gefahrlosen Umgang mit Asbeststoffen gewährleisten zu können:
- Bennen Sie einen sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519. Die Sachkunde wird in einem Lehrgang erworben.
- Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einen Arbeitsplan. Unterweisen Sie die beschäftigten Arbeitnehmer zum Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
- Geben Sie einmalig eine unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß §37 Gefahrstoffverordnung/ Nr. 3.2 TRGS 519 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft auf.
- Die Arbeit mit Asbest darf nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen und unter Beachtung der Betriebsanweisung ausgeführt werden.
Tipps für die praktische Ausführung auf Baustellen.
Abbruch-/ Instandhaltungsarbeiten:
- Geeigneten Atemschutz und Schutzanzug tragen.
- Duschmöglichkeit (z. B. Personenschleuse mit Nasszelle) am Arbeitsort bereitstellen (ausgenommen sind Arbeiten im geringen Umfang bzw. mit geringer Exposition).
- Arbeitsbereiche deutlich absperren und mit dem Verbotszeichen nach BGV A 8 kennzeichnen.
- Bei umfangreichen Arbeiten den Arbeitsbereich staubdicht abtrennen.
- Staub mithilfe lufttechnischer Geräte absaugen: Abgesaugte Luft muss gereinigt und ins Freie geleitet werden.
Entsorgung:
- Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geschreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
- Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behälter zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
- Die Entsorgung erfolgt gemäß des Merkblatts „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der Länderarbeitsgemeinschaft.
Autorenhinweis
Die Autorin, Frau Simone Piede (Dipl. Sportwissenschaftlerin, Betriebliche Gesundheitsmanagerin), ist Beraterin für betriebliches Gesundheitsmanagement bei der uve GmbH für Managementberatung. Die 1988 gegründete uve GmbH ist bundesweit tätig und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Schwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Qualitäts-, Umwelt- und Risikomanagement, Organisationsentwicklung und Projektsteuerung sowohl für die Handwerksbranche als auch für die Ver- und Entsorgungsbranche.
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