Arbeitsplätze ergonomisch gestalten

Was heißt es für einen Handwerksbetrieb, seine Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten? Da der Großteil der Beschäftigten nur selten in der Firma ist, sondern auf Baustellen tagtäglich arbeitet, erscheint es für Handwerksbetriebe im ersten Moment schwierig zu sein, Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Allerdings gibt es hier auch machbare Umsetzungsmöglichkeiten, wodurch arbeitsplatzbedingte Gesundheitsgefahren und Erkrankungen vermindert werden.
Damit die Beschäftigten im Handwerk so lange wie möglich gesund und sicher arbeiten können, ist es von Vorteil, Arbeitsplätze ergonomisch einzurichten. Diese sind so zu gestalten, dass alle Beschäftigten möglichst ermüdungsfrei arbeiten können. Arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen kann so wirkungsvoll vorgebeugt werden. Erfahrungsgemäß lassen sich auch die Arbeitsunfähigkeitstage senken sowie die Mitarbeiterzufriedenheit verbessern.

Tipps, wie ergonomische Arbeitsplätze im Handwerksbetrieb geschaffen werden.

  1. Sitzende Tätigkeiten (Büro)
    Bei sitzender Tätigkeit sollte man nicht länger als 20 Minuten in starrer Position verharren. Die Arbeitsaufgaben können so organisiert werden, dass die Beschäftigten während eines Arbeitstages gezwungen sind, ihre Haltungspositionen mehrmals zu wechseln. Tätigkeiten sollten sowohl im Sitzen (50 %), Stehen (25 %) als auch in Bewegung (25 %) durchgeführt werden, z.B. Telefonieren im Stehen bzw. Gehen. Darüber hinaus sind Übungen zum dynamischen Sitzen sowie Bewegungspausen zu empfehlen.
  2. Stehende Tätigkeiten
    Wenn die Beschäftigten bis zu 8 Stunden ununterbrochen stehen, dann müssen die Arbeitsaufgaben so gestaltet werden, dass sie 2-4 Mal pro Stunde ihre Haltung wechseln können. Wenn es machbar ist, sollten Tätigkeiten oder Pausen im Sitzen durchgeführt werden. Weiterhin dienen gute Arbeitsschuhe mit physiologischem Fußbett oder dämpfende Unterlagen zur Entlastung des Muskel-Skelettsystems.
  3. Über-Kopf-Arbeiten
    Bei Über-Kopf-Arbeiten darf die Halswirbelsäule nicht ständig überstreckt werden. Es ist zu empfehlen, Körperverdrehungen zu vermeiden, Minipausen einzulegen sowie Arbeiten in der Rückenlage auf einer Unterlage durchzuführen.
  4. Tätigkeiten in kniender und gebeugter Haltung
    Die Arbeiten dürfen nicht länger als 20 Minuten ununterbrochen auf den Knien oder in der Hocke verrichtet werden. Es ist besser, öfter aufzustehen und kurze Pausen zu machen. Bei knienden Tätigkeiten sollten Knieschoner oder eine dämpfende Unterlage benutzt werden.
  5. Hebe- und Tragetätigkeiten
    Das Heben und Tragen von schweren Lasten führt zu Überbelastungen des Muskel-Skelettsystems. Deshalb muss die Last dem Beschäftigten angepasst werden. Außerdem sollten bei schweren Lasten Hebe- und Tragehilfen benutzt, Unterstützung von weiteren Kollegen geholt und die richtigen Hebe- und Tragetechniken beachtet werden.
  6. Raumklima
    Es darf nicht länger unter Zugluft und bei kalten Temperaturen gearbeitet werden. Die Luftfeuchtigkeit kann man durch regelmäßiges Lüften beeinflussen. Dabei gilt: Lieber einmal stoßlüften als ständig ein Fenster offen halten und im Zug sitzen.
    Da die Temperaturen auf der Baustelle nicht immer zu beeinflussen sind, müssen sich die Mitarbeiter wetterfest anziehen. Der Arbeitgeber kann geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung stellen.
  7. Lärm
    Lärm belästigt und schädigt die Gesundheit. Für das Büro sind 55 Dezibel und für die Baustelle 65 Dezibel im Rahmen. Bei lauten Arbeiten muss ein Gehörschutz getragen werden, um Gehörschädigungen vorzubeugen.
  8. Beleuchtung
    Die Art und Stärke der Beleuchtung hängen von der Sehaufgabe ab. Beispielsweise reichen in Lagerräumen 50 Lux aus. Kleine Büroräume oder Reparaturwerkstätte brauchen eine Beleuchtung von mindestens 500 Lux. Es ist zu empfehlen, die Beleuchtung im Betrieb zu checken und ggf. Leuchtmittel auszutauschen.
  9. Einsatz von Arbeitsmitteln
    Wenn es möglich ist, sollten gesundheitsfördernde Arbeitsmittel genutzt werden. Bei der Beschaffung sollte die Erfahrung der Mitarbeiter hinzugezogen werden. Außerdem ist es unerlässlich, die Mitarbeiter im Umgang mit den Arbeitsmitteln zu unterweisen.

Autorenhinweis

Die Autorin, Frau Anke Linz (Wirtschaftskommunikationswirtin M. A.), ist Beraterin für Unternehmenskommunikation, Informationsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement bei der uve GmbH für Managementberatung. Die 1988 gegründete uve GmbH ist bundesweit tätig und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Schwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Qualitäts-, Umwelt- und Risikomanagement, Organisationsentwicklung und Projektsteuerung sowohl für die Handwerksbranche als auch für die Ver- und Entsorgungsbranche.


uve GmbH für Managementberatung
Kalckreuthstraße 4
10777 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 – 315 82 566 , Fax: +49 (0) 30 – 315 82 400
a.linz@uve.de, www.uve.de

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