Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem der Bürge dem Gläubiger eines Dritten vertraglich zusichert, für die Erfüllung der [[Verbindlichkeiten]] des Dritten einzustehen.
Meistens ist der Dritte ein Kreditnehmer und der Gläubiger eine Bank. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft absichern, falls der Dritte bzw. Schuldner zahlungsunfähig wird.












