Wenn bei baulichen Maßnahmen Produktmängel auftreten, ist das für den Auftraggeber sehr ärgerlich und geht in der Regel einher mit der Forderung nach Beseitigung der entstandenen Mängel. Dass dies das gute Recht des Auftraggebers ist, steht außer Frage. Doch wer soll dafür haften? Nach Sicht des Baugewerbes muss hier in Zukunft eine klarere und vor allem gerechtere Regelung gewährleistet werden.
Jeder wird es schon einmal erlebt haben. Es wird eine handwerkliche Arbeit beauftragt und dabei entstehen Mängel an dem verbauten Produkt. Für den Auftraggeber ist die Sache klar, er verlangt vom Handwerker die Behebung des Mangels. Dass diese vom Handwerker ausgeführt werden muss, ist im Grunde unumstritten. Doch den Handwerker auch rechtlich dafür haftbar zu machen, das ist immer noch ein großer Streitpunkt. Immerhin entstehen dem Handwerker gemäß geltendem Recht dadurch erhöhte Mehrkosten, die ihm von niemandem erstattet werden.
Im Rahmen der im Juni stattgefundenen Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder, mahnt das Baugewerbe erneut, dass es hier eine Änderung seitens der Politik geben muss. Joachim Möhrle, Präsident des baden-württembergischen Handwerkstag e.V. macht seine Forderung deutlich: “Produktmängel und die daraus resultierenden Kosten dürfen nicht weiter zu Lasten der Handwerker gehen, die Haftungsfalle muss weg.“
Dass Kunden im Falle von Produktmängeln eine Nachbesserung zusteht, ist unumstritten. Doch allein den Handwerker dafür in die Haftung zu nehmen, ist nicht berechtigt. Immerhin entsteht der Mangel oftmals nicht durch den unsachgemäßen Einbau durch den Handwerker, sondern vielmehr durch einen Mangel an dem Produkt selbst. Derzeit müssen Handwerker demnach für die Kosten des Ausbaus des mangelhaften Produkts, die Wiederbeschaffung und den erneuten Einbau aufkommen. Ersetzt werden dem Handwerker dann nur die Materialkosten seitens seines Lieferanten. Alles andere bleibt am Handwerker hängen. Das ist alles andere als gerecht und wird vom Baugewerbe entschieden abgelehnt. Der Handwerker hat schließlich keinerlei Einfluss auf den Zustand beziehungsweise die Qualität des Produktes selbst. Ihn demnach allein haftbar für ein solches zu machen, entsagt jeglicher Logik.
Die amtierende Regierung hat dieses Problem bereits erkannt und immerhin bereits eine gesetzliche Neuregelung versprochen. Doch das Handwerk wartet nunmehr seit gut eineinhalb Jahren auf eine Veränderung. Wenn dies nicht zeitnah geschehe, ist die Existenz von Handwerksbetrieben in ganz Deutschland bedroht. Denn die Kosten für solche Produktmängel sind immens hoch.
Weitere Infos:
Petition gegen die Haftung von Produktmängel

















