Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dennoch hat es nicht den gewünschten Effekt bringen können. Bereits vor der Einführung des Gesetzes galt die Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung als selbstverständlich. Immerhin sind es wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Damit hat es aber auch keinerlei Notwendigkeit in den Betrieben. Im Gegenteil, man ist sogar der Meinung, dass es alles nur noch bürokratischer gemacht und erschwert hat.
Das AGG wurde vor fünf Jahren eingeführt, weil man damit verhindern wollte, dass Arbeitnehmer wegen ihrer Herkunft, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder anderer diskriminierender Tatsachen benachteiligt werden. Die Einführung des Gesetzes hat allein 1,5 Milliarden Euro gekostet. Auch die jährlichen Ausgaben für Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von Arbeitnehmern haben bis zu 150 Millionen Euro gekostet. Alles sollte dem guten Zweck der Gleichbehandlung dienen, dennoch hat es leider nicht wirklich funktioniert.
Zum einen sehen viele Betriebe die Notwendigkeit der Gleichbehandlung auch ohne das AGG, weshalb man auch vorher schon danach lebte, jeden gleich zu behandeln. Die Unternehmen sind vielmehr verärgert darüber, dass durch das Inkrafttreten die Kosten gestiegen und die Prozesse bürokratischer geworden sind. Für sie ist der fünfte Jahrestag des Gesetzes kein Grund zum Feiern. Ihrer Meinung nach diskreditiert es erfolgreiche Beschäftigungschancen geradezu. Denn gerade befristete Arbeitsverhältnisse, insbesondere bei jungen Arbeitnehmern, haben sich als Sprungbrett in die Vollbeschäftigung bewähren können.

















