Baugewerbe fordert Änderung bei Bau- und Abbruchabfällen

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Foto: Roland Riethmüller

Das Baugewerbe fordert eine Änderung am Referentenentwurf zur Mantelverordnung. Demnach sei es dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nicht gelungen, eine praxisnahe Regelung zu schaffen. Es geht dabei um die Planung von Bauvorhaben und der Abfallbeseitigung. Rund 240 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle fallen jährlich an.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe haben den Entwurf zur neuen Mantelverordnung scharf kritisiert. Es wird befürchtet, dass mit der neuen Verordnung die schon jetzt rückläufigen Recyclingquoten noch weiter in den Keller sacken werden. Aufgrund der fehlenden Verordnungen ist es kaum möglich, die Baustellenabfälle zu untersuchen und entsprechend zu recyclen. Das hat auch zur Folge, dass Bodenmaterial, das nachweislich als unbedenklich eingestuft wurde, nicht wieder eingesetzt werden kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass im Entwurf die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe fehlt. Die Attraktivität von Recyclingbaustoffen wird wegen des hohen bürokratischen Aufwands weiterhin schwinden. Außerdem sind auch zu viele weitreichende Verwendungsbeschränkungen vorhanden.

Die Schätzungen der Stoffstromverschiebung sind falsch

Der BMUB geht von Schätzungen aus, nach denen rund 13 Millionen Tonnen Bauabfälle zur Deponie wandern. Das ist jedoch eine krasse Fehleinschätzung. Tritt diese Verordnung tatsächlich in Kraft, dann muss mit rund zusätzlich 50 Millionen Tonnen Abfall gerechnet werden, der in die Deponien transportiert wird. Doch schon heute ist der zur Verfügung stehende Mülldeponieraum beschränkt. Man geht unter diesen Voraussetzungen davon aus, dass bereits in sieben Jahren die Deponien vollständig verfüllt sein werden. Sollte die Verordnung tatsächlich eingeführt werden, dann wird eine ähnliche Situation entstehen, die man aus dem Jahr 2016 kennt. Im Bereich der HBCD-haltigen Polystyrol-Abfälle war es zu einem Entsorgungsnotstand gekommen. Gleichzeitig waren die Kosten um ein Vielfaches angestiegen. Ein solches Szenario will man aber vermeiden.

Das Recycling muss unterstützt werden

Aus diesem Grund wird eine substanzielle Veränderung bei der Verordnung gewünscht, die vor allen Dingen auch praxisnah ist. Was bisher vorgeschlagen wurde, entspricht nicht der Realität. Der bisher existierende hohe bürokratische Aufwand muss endlich beseitigt werden, sonst fallen die Recyclingquoten auf einen nicht erahnten Tiefstand und verliert somit an Attraktivität. Das sollte aber aus Umweltaspekten verhindert werden. Die neue Verordnung bedarf einer grundsätzlichen Änderung, die nicht realitätsfremd ist.

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