Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe endlich klar geregelt

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Foto: Roland Riethmüller

Der Bundesrat hat einer neuen Verordnung zugestimmt, nach der das Entsorgen von HBCD-haltigen Dämmstoffen deutlich vereinfacht wird. Mit dieser neuen Verordnung ist eine dauerhafte Lösung des Abfallproblems gefunden worden. Eine Einstufung als gefährlicher Abfall ist nun nicht mehr gegeben. Eigens dazu wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt, dessen Massengrenzen allerdings nicht zentral festgelegt wurden.

Am 30. September vergangenen Jahres war eine neue Regelung in kraft getreten, wonach die unter dem Namen “Styropor” bekannten Dämmstoffe als gefährlich galten. Das hatte zur Folge, dass es zu Engpässen kam und die Preise sprunghaft angestiegen waren. Ende 2016 wurde dieses Gesetz geändert und diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte damals zugesagt, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Das Ergebnis steht nun fest. Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: „Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unserer Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.

Deutliche Erleichterung für die Praxis

Gleichzeitig wurde auch die Mengenbeschränkung für gefährliche Baustoffe aufgehoben. Aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall gilt diese neue Regelung für alle Polystyrole, die bisher als gefährlich eingestuft waren. Für die Praxis bedeutet dies, dass diese Stoffe wieder in den Verbrennungsanlagen entsorgt werden dürfen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat die Entscheidung begrüßt, obwohl diese neue Verordnung mit Mehrkosten für Investoren und Verbraucher verbunden ist. Mit dieser neuen Regelung könnte der Stau bei der Entsorgung aufgehoben werden. Nichtsdestotrotz will man aber die Preisentwicklung beobachten. Kritisch wird aber auch auf die Verweigerungshaltung der Entsorger geachtet.

Preisentwicklung bleibt spannend

Diese neue Praxis macht es möglich, sich sinnvoll und mit weniger Aufwand mit der Problematik der Abfallbeseitigung beim Bau auseinander zu setzen. Durch diese neue Verordnung entlastet vor allen Dingen die Dachdecker und Zimmerer, die sich besonders mit der Problematik konfrontiert sahen. Gemäß der Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) tritt diese Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft. Gleichzeitig ist eine umweltgerechte Entsorgung der HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffe gegeben. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Preise daraufhin entwickeln werden. Der bisherige Preisanstieg fiel recht heftig aus, denn die Handwerker mussten statt der bisherigen 150 Euro pro Tonne Abfall dann 8.000 Euro auf den Tisch blättern und an ihre Kunden weiterreichen.

Massengrenzen in der Kritik

Der einzige Kritikpunkt der neuen Verordnung ist die Überlassung der Entscheidung zur Auf- oder Anhebung der Massengrenzen durch die jeweiligen Landesbehörden. Denn der Weg des Dämmstoff-Abfalls muss eigentlich in Einzelnachweisen nachgewiesen werden. “Eine Sammelnachweispflicht wäre eine wichtige Erleichterung für die Betriebe und verhindert überbordende Bürokratie”, erklärt daher Rainer Reichhold, Landeshandwerkspräsident in Baden-Württemberg. So hatte sich das Handwerk im Vorfeld der Verordung dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Nutzung des Sammelentsorgungsverfahrens bundesweit eingeführt wird und die bestehenden Massengrenzen zusätzlich angehoben werden. Denn die aktuell gültige Grenze von 20 Tonnen Abfall in den Sammelentsorgungsnachweisen kann bereits heute schon durch kleine Betriebe schnell erreicht werden. Auf einen möglichen Spielraum der Landesbehörden werde lediglich in der Begründung der Verordnung hingewiesen, so Reichhold. Damit könnten diese Grenzen regional unterschiedlich ausgelegt werden und damit den Bürokratieaufwand wieder erneut steigern.

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