Der Deutsche Bundestag hat einen neuen Beschluss zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung am Bau auf den Weg gebracht. Darin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigungen erweitert. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, begrüßte den neuen Vorstoß als Schritt in die richtige Richtung.
Pakleppa betonte weiter, dass die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wie ein Krebsgeschwür auf dem deutschen Baumarkt sind. Das Problem sind die vielen Scheinselbstständigen und ihre Dumping-Preise, die die heimischen Bauunternehmen mit ihren Beschäftigten gewaltig unter Druck setzen würden. Es ist die Aufgabe des Staates, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und stärker dagegen vorzugehen. da In den vergangenen Jahren die Scheinselbstständigkeit gerade am Bau deutlich zugenommen hat. Das hat fatale Folgen für einen fairen Wettbewerb und es wird Zeit, hier einen Riegel vorzuschieben.
Die Kommunen müssen mehr Verantwortung übernehmen
Das deutsche Baugewerbe steht hinter dem Vorschlag, dass die Schwarzarbeitbekämpfungsbehörden der Länder in Zukunft eigene Prüfungsrechte eingeräumt bekommen, damit die handwerks- und gewerberechtlichen Bestimmungen in Zukunft eingehalten werden. Man verspricht sich durch die neue Gewerbeanzeigenverordnung eine schnellere und flächendeckendere Umsetzung mit dem Ziel, die Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.
Die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder sollen nach diesem Gesetzentwurf mit neuen Kompetenzen ausgestattet werden. Demnach müssen die Ausweispapiere nun nicht mehr nur der Zollverwaltung vorgelegt werden, sondern auch den Bediensteten der Landesbehörden. Die Landesbehörden erhalten darüber hinaus weitere Befugnisse. Geplant ist auch, dass Bewerber von Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wenn diese vorher schon einmal mit der Verhinderung von illegaler Arbeit in Konflikt geraten sind. Das bedeutet dann auch, dass diese Bewerber nicht nur von den Bauaufträgen ausgeschlossen werden, sondern dass ein Ausschluss auch von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen erfolgt.
Vor- und Nachteile zur neuen Regelung gegen Schwarzarbeit
Ein weiterer Punkt zum Thema illegale Beschäftigung fand ebenso die Zustimmung. So begrüßte es Pakleppa auch, dass nun auch der Zoll die Verstöße in einem Ermittlungsverfahren verfolgen darf. Das dürfe allerdings nicht dazu führen, dass nur Formalverstöße verfolgt werden. „Denn die von uns im Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe ausdrücklich begrüßte neue Strategie hin zu risikoorientierten Prüfungen, die gerade erste positive Wirkungen entfaltet, darf nicht schon jetzt in Frage gestellt werden,“ fordert Pakleppa abschließend.