Der Betonbau steht vor einem bedeutenden Wandel: Kürzlich wurde der Einsatz nichtmetallischer Bewehrung in Betonbauteilen erstmals in einer Richtlinie geregelt. Eine Zustimmung im Einzelfall ist damit nicht mehr nötig. Das ermöglicht auf Basis dieser neuen Richtlinie die bauaufsichtliche Zulassung für Carbonbewehrung und macht den Weg für Carbonbeton frei. Im Gegensatz zur konventionellen Verwendung von Stahl werden Betonelemente mit Carbon schlanker, langlebiger und ressourcenschonender.
In der Baubranche hat ein Umdenken eingesetzt. Bisher waren der Preis und die leichte Verarbeitung von Materialien wichtig. Heute spielen der Klimawandel und die schrumpfenden Ressourcen eine viel größere Rolle. Dabei rückt auch immer mehr der Einfluss von Beton auf die Umwelt in den Vordergrund, denn das ist der am meisten verwendete Baustoff. Schließlich ist die Zementproduktion einer der größten Verursacher für die globalen CO2-Emissionen. Folglich wird allerorts nach Lösungen gesucht, die die Leistungsfähigkeit von Beton und auch dessen Umweltverträglichkeit verbessern.
Carbonbewehrung – Vorteile nichtmetallischer Bewehrungen
Nichtmetallische Bewehrungen, wie zum Beispiel Carbonbewehrung, könnten eine aussichtsreiche Lösung sein. Gegenüber der Stahlbewehrung haben sie eine Reihe von Vorteilen. Unter anderem korrodieren sie nicht. In der Praxis bedeutet dies, dass die zum Schutz der Bewehrung eingebrachte Betondeckung deutlich kleiner ausfallen kann. Dadurch wird insgesamt weniger Beton benötigt und die Bauteile fallen dünner und kleiner aus. Das wirkt sich auch positiv auf den Transport, Flächenverbrauch und Materialbedarf aus. Zudem wird dadurch die Lebensdauer der Bauteile verlängert, was wiederum dazu führt, dass der Verbrauch an Ressourcen reduziert wird.
Endlich Regelung für den rechtskonformen Einsatz von Carbonbeton geschaffen
Bisher musste man in Deutschland immer eine „Zustimmung im Einzelfall“ einholen, wenn man mit dem neuartigen Material bauen wollte. Das führte zu Verzögerungen beim Baubeginn und verursachte gleichzeitig höhere Kosten. Doch kürzlich veröffentlichte der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) anhand eines erarbeiteten Grundlagenkatalogs die Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“, was vieles vereinfacht. Dadurch existierte erstmals für diese fortschrittliche Konstruktionsmethode eine verbindliche technische Richtlinie, wodurch das bislang komplexe Genehmigungsverfahren entfällt – vorausgesetzt, es werden Produkte mit entsprechender Genehmigung angeboten. Genau auf Basis dieser Richtlinie hat Solidian als Pionier auf diesem Gebiet nach einem langwierigen und anspruchsvollen Prüfprozess beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nun sowohl eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) als auch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für sein Produkt solidian GRID erhalten. Es besteht aus epoxidharzgetränktem Carbon und hat eine enorme Zugfestigkeit. Die Einsatzorte sind Ortbetonbaustellen oder Fertigteilwerke. Für den Einsatz wird kein spezieller Beton benötigt. So steht dem Einsatz von Carbonbeton nicht mehr im Wege. Damit ist endlich Sicherheit geschaffen, da das Unternehmen für solidian GRID auch eine Familienzulassung erhalten hat. Zusätzlich sind nicht nur die bisher vom Hersteller entwickelten und angebotenen Bewehrungsgitter abgedeckt, sondern auch alle zukünftigen neue Geometrien.

















