Endlich kaufrechtliche Mängelhaftung am Bau reformieren

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Foto: Roland Riethmüller

Immer wieder beklagt die Bauwirtschaft die Regelungen zur Mängelhaftung gegenüber ihrer Kunden. Denn letztlich sind es – auch finanziell – immer noch die Handwerksunternehmen, die für die Mängelbeseitigung aufzukommen haben. Dass dies nicht gerecht für das Handwerksunternehmen ist, versteht sich von selbst. Ein aktueller Referentenentwurf eines Gesetzesreform zum Baurecht und einer Änderung zur kaufrechtlichen Mängelhaftung könnte hier Abhilfe schaffen.

Für die Initiative „Mit einer Stimme“ steht schon lange fest, dass die kaufrechtliche Mängelhaftung beim Verkäufer durchzusetzen sei und nicht wie bisher beim Handwerksunternehmen, das die Arbeiten ausführt. Dabei erwartet die Initiative, die mehr als 21.000 registrierte handwerksorientierte Mittelstandsbetriebe vertritt, eine Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung unabhängig vom Bauvertragsrecht. Zwar konnte für die Petition das ambitioniert Ziel von 50.000 Unterstützern nicht ganz erreicht werden, doch machen sich mittlerweile auch die baugewerblichen Verbände für die Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung stark.

EU-Recht als Grundlage für reformierte kaufrechtliche Mängelhaftung

Der aktuelle Referentenentwurf stößt daher vor allem bei der Initiative „Mit einer Stimme“ auf offene Ohren. So sieht sie hauptsächlich das EU-Recht als Grundlage hinsichtlich der Übernahme von Aus- und Wiedereinbaukosten durch den Verkäufer. Ihrer Meinung nach ist dies ein internationaler Standard und sollte somit auch in Deutschland Anwendung finden. Demnach ergibt sich, dass die Rechte des Käufers so bleiben, wie sie es jetzt auch schon sind. Doch die Handwerksbetriebe würden hier massiv entlastet werden, sofern in Zukunft der Verkäufer – also der Hersteller – zur Mängelhaftung herangezogen würde.

Mängelhaftung darf Verbraucher nicht belasten

In keinem Fall dürfe es eine Beschränkung der Erstattung der Aus- und Wiedereinbaukosten auf Verbraucher geben, da diese einem Verstoß gegen EU-Recht gleichkäme. Darüber hinaus sei von Bedeutung, ob ein deutsches Handwerksunternehmen bei einem deutschen oder einem anderen europäischen Hersteller einkaufe.

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