Die neue Mängelhaftung kann die Existenz des Handwerks bedrohen. Daher sammelt die Initiative „Mit einer Stimme“ Unterschriften, um sich dagegen zu wehren. Doch bisher fehlt es an Sympathisanten. Erst rund 8.100 Personen haben sich bisher eingetragen, um die Initiative zu unterstützen. Für die Online-Petition werden jedoch 50.000 Unterschriften benötigt. Bis Frühjahr ist noch Zeit, Flagge zu zeigen.
Wo gehobelt wird, fallen Späne. So heißt es oft im Volksmund. Bei selbst verschuldeten Fehlern ist selbstverständlich der Handwerksbetrieb verantwortlich. Doch wie gestaltet sich die Situation, wenn sich die verarbeiteten Bauprodukte im nachhinein als mangelhaft erweisen? Wer zahlt dann den erneuten Aus- und Wiedereinbau eines mangelfreien Bauprodukts? Im Handwerk ist es nach neuer Rechtslage zumeist der Handwerksbetrieb, der für entstandene Kosten verantwortlich ist.
Im Oktober 2012 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (VII ZR 928/11) entschieden, dass ein Handwerksbetrieb für den Schaden beim Aus- und Wiedereinbau eines defekten Elements aufzukommen hat. Diese Regelung ist nicht nur unfair, sondern vor allem Existenz bedrohend. Denn völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass den Handwerker hier im Grunde keine Schuld für den entsprechenden Mangel trifft.
In der Vergangenheit war die Regelung wesentlich klarer und gerechter formuliert. Auch hier musste der Handwerksbetrieb zwar erst einmal für den Schaden aufkommen. Doch konnte er die Kosten dann im Rahmen der Lieferkette bis hin zum Hersteller weiterreichen. Der Hersteller selbst wickelte die Schäden dann über eine Produkthaftpflichtversicherung ab, die ihn zumindest nicht existentiell bedrohte. Für den Kunden gab es also weder in der Vergangenheit noch jetzt einen Nachteil. Ihm wird sein Schaden in jedem Fall ersetzt.
Doch nach neuer Rechtsprechung ist es der Handwerksbetrieb, der hier zu Unrecht leiden muss. Zum einen trifft ihn eigentlich überhaupt keine Schuld an dem Mangel, denn die liegt ja immer noch klar beim Hersteller. Zum anderen muss er allein für die Kosten aufkommen. Je nach Bauprojekt kann dies Summen betreffen, die den Handwerksbetrieb am Ende in eine Insolvenz führen können.
Es sollte jedem klar sein, dass das nicht sein darf und unbedingt wieder geändert werden muss. Hierbei soll eine Online-Petition im Kampf gegen die Mängelhaftung helfen. Die Handwerksinitiative „Mit einer Stimme“ möchte noch bis zum Frühjahr dieses Jahres 50.000 Unterstützer finden, die ihre Unterschrift leisten. Bisher sind es bereits knapp 8.100 Personen, die sich für die Online-Petition per Unterschrift stark gemacht haben. Am Ende soll die Petition eingereicht werden, um eine Änderung seitens der Politik zu erreichen.
Information und Stimmabgabe:
http://www.miteinerstimme.org