Manchmal kann einem schon der Eindruck entstehen, dass man für nahezu alles vom Staat zur Kasse gebeten wird. Derzeit sorgt dabei eine geplante Änderung im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz für Ärger im Handwerk. Immerhin würde es durch die Änderung zu erheblichen Mehrkosten kommen können, ohne dass dabei ein Mehrwert für den Betrieb selbst erkennbar wäre. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade wehrt sich daher vehement gegen die Änderung.
Dass an Kommunen diverse Beiträge zu entrichten sind, ist plausibel und auch nicht umstritten. Die nun geplante Änderung im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz alarmiert das Handwerk jedoch, da man immense Mehrbelastungen zu erwarten hätte.
Im Detail orientiert sich die geplante Änderung an der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen. Diese Beiträge sind auch heute schon relevant und durchaus berechtigt. Allerdings sind diese Abgaben derzeit auf staatlich anerkannte Kur-, Erholungs- oder Küstenbadeorte beschränkt. Hier gilt es demnach, auch für Handwerksbetriebe, einen Fremdenverkehrsbeitrag an die Kommune zu entrichten.
Gemäß der geplanten Gesetzesänderung soll es nun aber allen touristisch geprägten Kommunen möglich werden, Fremdenverkehrsbeiträge von der lokalen Wirtschaft einzufordern. Dabei würden alle diejenigen Handwerksbetriebe zur Kasse gebeten werden, die mittelbar oder unmittelbar vom Tourismus profitieren würden.
Das Handwerk sieht sich hier definitiv benachteiligt, denn bereits jetzt müssen Betriebe, die durch den Tourismus Vorzüge genießen, eine höhere Gewerbesteuer an die Gemeinde abtreten als andere Betriebe. In den Augen des Handwerks stellt dies also eine Doppelzahlung dar, die keinesfalls nachvollziehbar ist.
Wird die Möglichkeit zur Erhebung vom Fremdenverkehrsbeitrag für Handwerksbetriebe in Niedersachsen tatsächlich in der Form umgesetzt, so ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit bis andere Bundesländer nachziehen werden.