Gefahr für das private Handwerk

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Foto: Roland Riethmüller

Der Wettbewerb unter Handwerksbetrieben ist groß, weil es in allen Gewerken einfach zu viele Betriebe gibt. Für die Kunden ist diese Situation natürlich durchaus angenehm, da sie eine große Auswahl haben. Die Betriebe selbst erfahren dagegen immer mehr Druck untereinander. Durch eine geplante Lockerung des Gemeindewirtschaftsrechts, droht nun neues Unheil auf das Handwerk zuzukommen.

Ein neuer Gesetzentwurf des Innenministeriums hinsichtlich einer Lockerung des derzeit geltenden Subsidiaritätsprinzips verärgert das Handwerk, weil man es als eine Gefahr für das private Handwerk sieht. Während das Subsidiaritätsprinzip eigentlich regelt, dass die privaten Betriebe gegenüber den kommunalen im Zweifel den Vorrang bekommen bei der Auftragsvergabe, droht dies durch die geplante Lockerung ins Wanken zu geraten. Damit würden die privaten Betriebe auf lange Sicht den Kürzeren gegenüber den kommunalen Wettbewerbern ziehen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) setzt sich deshalb gegen diese Änderung zur Wehr.

Würde das Subsidiaritätsprinzip in der heutigen Form tatsächlich außer Kraft gesetzt werden, müssten private Handwerksbetriebe beweisen, warum sie bestimmte Leistungen besser und wirtschaftlicher ausführen können als die kommunalen Mitstreiter. Dies ist in der Praxis völlig an den Haaren herbeigezogen und so überhaupt nicht möglich. Aus Sicht des BWHT ist es auch deshalb absolut indiskutabel, eine solche Lockerung des Subsidiaritätsprinzips überhaupt nur in Betracht zu ziehen.

Bereits heute genießen die kommunalen Betriebe diverse Vorzüge gegenüber den privaten. Dazu gehören u.a. das fehlende Insolvenzrisiko, steuerliche Vorteile und Quersubventionen. Damit sind kommunale Betriebe also per se schon besser gestellt. Eine Lockerung des Gemeindewirtschaftsrechts und die Außerkraftsetzung vom Subsidiaritätsprinzip ist demnach nicht zielführend und würde die privaten Handwerksbetriebe wohl nur zusätzlich schwächen.

Die Begründung für den Gesetzentwurf ist für den BWHT genauso unverständlich, wie die Idee an sich. Während die Politik meint, dass die kommunalen Betriebe im Rahmen der Energiewende an Bedeutung gewinnen und damit auch mehr am Prozess beteiligt werden müssen, der irrt nach Meinung des BWHT. Joachim Möhrle, Landeshandwerkspräsident macht deutlich: „Kommunen sind keine Innovationstreiber.“ Damit meint Möhrle auch, dass der technische Fortschritt nicht bei ihnen, sondern bei den privaten Betrieben liegt. Letztlich ist es aber der technische Fortschritt, der Ziele wie die Energiewende voranbringen würde.

Es gilt demnach, die privaten Betriebe weiter zu stärken und den kommunalen Betrieben nicht noch mehr Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen.

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